Der Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Nachtragsstellenplan und seinen Anlagen wird mit dieser Bekanntmachung den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt ab dieser Bekanntmachung mit dem Nachtragsstellenplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Sachgebiet Haushaltsplanung, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, Zimmer 113, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Nachtragsstellenplan und seinen Anlagen im Internet unter www.pirmasens-land.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Sachgebiet Haushaltsplanung, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Nachtragsstellenplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Sachgebiet Haushaltsplanung, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens oder elektronisch an info@pirmasens-land.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |