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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 30/2025
Lemberg
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Rasenmähen und andere lärmintensive Tätigkeiten - Bitte Ruhezeiten einhalten!

Die Sonne scheint wieder länger und zusammen mit zahlreichen Zugvögeln ist auch der Schwarm der motorbetriebenen Rasenmäher aus dem Winterschlaf in die heimischen Gefilde zurückgekehrt.

In Rheinland-Pfalz gelten allerdings bestimmte Ruhezeiten gemäß dem Landesimmissionsschutzgesetz. Eine bedeutende Ruhezeit ist die Mittagsruhe, die von 13 bis 15 Uhr dauert. Während dieser Zeit sind bestimmte Geräte und Maschinen wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Laubbläser und Laubsammler nicht erlaubt. Die Einhaltung dieser Ruhezeit ist essenziell, um Lärmbelästigung zu vermeiden und die Erholung der Menschen zu gewährleisten. Zusätzlich zur Mittagsruhe gibt es auch die Nachtruhe, die von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt.

Das Verbot des Rasenmähens in der Mittagszeit wurde eingeführt, um die lärmgeplagte Landbevölkerung zu schützen. Durch diese Maßnahme soll eine angenehme Mittagspause ermöglicht werden. Es ist wichtig, sich an diese Ruhezeiten zu halten, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden und den Lärmschutz zu gewährleisten. Wir bitten alle Bürger nachdrücklich, sich an diese Zeiten zu halten.