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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 32/2023
Verbandsgemeinde
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Wald- und Flächenbrandgefahren in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

Die Gefahren für die Entstehung eines Wald- oder Flächenbrandes sind bei den derzeitigen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit sehr hoch. Die Bevölkerung wird deshalb um Mithilfe gebeten, um Wald- und Flächenbrände möglichst zu verhindern.

Wir bitten deshalb folgende Punkte zu beachten:
  1. Keine offenen Feuer, insbesondere Grillfeuer, Lagerfeuer, Fackeln oder Kerzen außerhalb der bebauten Ortslage entzünden; möglichst auch innerhalb der bebauten Ortslage auf offene Feuer verzichten. Insbesondere bei Wind kann durch Funkenflug schnell ein Feuer im dürren Gras oder Hecken entstehen.
  2. Keine privaten Feuerwerke abbrennen.
  3. Keine Himmelslaternen (Skylaternen, Kong-Ming-Laternen, Wunschlaternen, Himmelsfackeln) in Betrieb nehmen/anzünden. Diese sind ohnehin in Rheinland-Pfalz verboten!
  4. Keinen Grünabfall (Hecken, Laub, dürres Gras) verbrennen, einschließlich Abflämmen von dürrem Gras mit Hilfe eines Gasbrenners.
  5. Keine Zigarettenstummel wegwerfen und auch nicht aus einem fahrenden Fahrzeug werfen.

Durch den sorglosen Umgang mit offenem Feuer und brennenden oder glimmenden Gegenständen können ausgedehnte Böschungs- und Flächenbrände, Vegetationsbrände usw. entstehen, in deren Folge sich dann Waldbrände entwickeln.

Offene Feuer dürfen im Wald und auch im Abstand von 100 m zum Wald generell ganzjährig nicht entzündet werden. Wegen der hohen Waldbrandgefahr ist dies derzeit besonders gefährlich.

Es sollte auch unbedingt darauf geachtet werden, im Wald nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Parkplätze zu parken. Insbesondere das Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über trockenem Gras oder Laub kann einen Wald- oder Flächenbrand leicht entzünden.

Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten müssen unbedingt für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.

Bei hoher oder sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) wird empfohlen, die so eingestuften Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, bitte nur die Hauptwege benutzen.

Informationen zum jeweiligen Waldbrandgefahrenindex und dem Graslandfeuerindex finden sich beispielsweise unter www.wettergefahren.de (Amtliche Warnungen), einer Webseite des Deutschen Wetterdienstes. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Wald- oder Flächenbrand, muss sofort über die bekannte Notrufnummer 112 die Feuerwehr alarmiert werden.