Am 01. Mai 2025 traten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale, biometrische Lichtbilder zulässig.
Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Die Behörden sollten ab 01. Mai 2025 mit den entsprechenden Aufnahmesystemen ausgerüstet werden. Die Lieferung dieser Aufnahmegeräte verzögerte sich. Aus diesem Grund wurden bis zum 31.07.2025 weiterhin Papierpassbilder akzeptiert.
Die Übergangsfrist ist zwischenzeitlich abgelaufen.
Ausgedruckte Papierfotos, mit dem Handy selbst aufgenommene Bilder oder gescannte Bilder dürfen ab sofort nicht mehr akzeptiert werden.
Die Aufnahmesysteme der Bundesdruckerei wurden mittlerweile geliefert. Leider gibt es seit der Auslieferung Probleme mit der Anbindung der Geräte, weshalb diese aktuell in unserer Verwaltung noch nicht genutzt werden können.
Die Erstellung der digitalen Lichtbilder ist deshalb momentan nur ausserhalb der Behörde, durch einen zertifizierten Dienstleister (wie z.B. Fotografen, Fotoautomat), vorzunehmen.
Wir bitten um Beachtung!