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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 33/2022
Verbandsgemeinde
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Kreisverwaltung Südwestpfalz - Stadtverwaltung Pirmasens - Stadtverwaltung Zweibrücken

Jagdscheininhaber wählen Kreisjagdmeister und Mitglieder des Jagdbeirates

Zur Wahl des Kreisjagdmeisters und der Vertreter der Jagdscheininhaber im Jagdbeirat eingeladen sind von den Jagdbehörden des Landkreises Südwestpfalz sowie der Städte Pirmasens und Zweibrücken alle Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jahresjagdscheine, die ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt im Landkreis oder einer der beiden Städte haben.

Weiterhin sind die Eigentümer und Pächter der Jagdbezirke jener drei Gebietskörperschaften eingeladen, ihre Vertreter in den Jagdbeirat und den Kreisjagdmeister zu wählen. Die Vorstände der Jagdgenossenschaften sind ausschließlich bei der Wahl des Kreisjagdmeisters wahlberechtigt. Sofern keine andere Regelung in der Satzung getroffen oder eine Vollmacht erteilt wurde, ist eine Jagdgenossenschaft nur stimmberechtigt, wenn alle Vorstandsmitglieder zur Wahl erscheinen.

Die Wahl von Kreisjagdmeister und Jagdbeirat findet statt am Freitag, 02.09.2022, um 19:00 Uhr, im Gasthof Zum Peterhof, Hauptstr. 184 in Rodalben. Einlass ist ab 18:00 Uhr. Die Jagdbehörden bitten wegen der notwendigen Kontrolle der Wahlberechtigten, um frühzeitiges Erscheinen. Der Jagdschein und der Personalausweis sind mitzuführen.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Pirmasens, der Stadtverwaltung Zweibrücken und der Kreisverwaltung Südwestpfalz.