Der Rat vergab den Auftrag zur nutzbaren Wiederherstellung des Bodens in der Waschhalle des Brandschutzzentrums Lemberg an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma astra Industrieboden GmbH, Rodalben, zu Angebotspreis von brutto 9.871,30 €.
Der Rat beschloss das Betreuungsangebot an der Grundschule in Bottenbach im Schuljahr 2022/2023 auf 37 Wochenstunden zu erweitern. Die Elternbeiträge wurden wie folgt festgesetzt: Frühbetreuung pro Kind 150 € im Jahr, Mittagsbetreuung kurz bis 14.00 Uhr 300 € im Jahr (inkl. Frühbetreuung) und Mittagsbetreuung lang bis 16.00 Uhr 600 € im Jahr (inkl. Frühbetreuung).
Im weiteren Sitzungsverlauf stimmte der Rat der Anbringung der Klimaaußengeräte für den Ratssaal im Wandbereich gem. Nachtragsangebot der Firma Josef Burghuber, Zweibrücken, zum Preis von 1.561,92 € zu.
Der Bürgermeister informierte zur Geldanlage Greensill-Bank. In der Sitzung am 27.10.2021 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, ein Rechtsgutachten zur Klärung der Haftungsfrage in der Greensill-Affäre einzuholen. Als Gutachter wurde der vom Gemeinde- und Städtebund empfohlene Rechtsanwalt, Herr Dr. Dazert von der Kanzlei Martini-Mogg-Vogt in Koblenz beauftragt. Der erste Teil des Gutachtens wurde der Verbandsgemeinde am 20.01.2022 vorgelegt. Der zweite Teil folgte am 09.05.2022. Das vollständige Gutachten wurde dem Verbandsgemeinderat am 19.05.2022 bzw. 20.05.2022 zur Verfügung gestellt. Am 31.05.2022 erfolgte eine Besprechung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise mit der Kommunalaufsicht. Teilgenommen haben neben dem Vorsitzenden auch alle Fraktionsvorsitzenden des Verbandsgemeinderates. Zur Einschätzung der Erfolgsaussichten möglicher Klageverfahren und hinsichtlich der notwendigen und angebrachten Vorgehensweise, wurde auf Empfehlung der Kommunalaufsicht, in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden, bei dem Zweibrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herrn Justizrat Thomas Besenbruch, angefragt. Der Vorsitzende informiert über die Kontaktaufnahme mit der Kassenversicherung. Die Kassenversicherung lehnt derzeit eine Schadenregulierung ab und verweist darauf, dass aus Sicht der Kassenversicherung keine schuldhafte Dienstpflichtverletzung vorliegt.
Weiterhin informierte der Vorsitzende über das parallel laufende Insolvenzverfahren der Greensill-Bank. Internationale Bankeninsolvenzen sind sehr komplex, die Aufarbeitung dauere aus diesem Grund immer mehrere Jahre. Die Greensill Bank habe zudem Rechts- und Vermögenspositionen weltweit verstreut. Die Schwerpunkte liegen laut Insolvenzverwalter in England, den USA, Australien und Deutschland. Mehr als 50 Anwälte aus den Bereichen des internationalen Finanzrechts und der Wirtschaftsprüfung seien in die „umfangreichen Recherchen und Verhandlungen“ involviert. Über den aktuellen Stand des laufenden Insolvenzverfahrens darf nicht in der Öffentlichkeit berichtet werden. Insolvenzverfahren sind in Deutschland per Gesetz nicht öffentlich.
Des Weiteren liegen der Verbandsgemeinde Anfragen von Forderungsaufkäufern vor. Die Forderungsaufkäufer bieten an, gegen Abtretung der Forderung einen bestimmten Prozentanteil der Forderung unmittelbar an die Verbandsgemeinde auszuzahlen. Derzeit ist aber noch keine andere betroffene Kommune auf die vorliegenden Angebote des Forderungsaufkäufers eingegangen.
Im nichtöffentlichen Teil hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, im Schadensfall Geldanlage Grennsill-Bank Herrn Justizrat Besenbruch aus Zweibrücken zur Prüfung weiterer Verfahrensschritte mit einem Mandat zu beauftragen.