| Gemeinde Trulben | Vermessungs- und Katasteramt WestpfalzDienstort KuselBahnhofstraße 59, 66869 Kusel |
über den Beginn der vorbereitenden Arbeiten im Vereinfachten Umlegungsverfahren „Großer Höbel - Teil II, 4. Abschnitt“ in der Gemeinde Trulben, Ortsteil Hochstellerhof, Gemarkung Trulben
Das Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz wurde mit der Bearbeitung des Bodenordnungsverfahrens beauftragt.
Für die Durchführung der Vereinfachten Umlegung „Großer Höbel - Teil II, 4. Abschnitt“ wird ab der 39. Kalenderwoche 2022 mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen.
Die Begrenzung des Umlegungsgebietes ist im beiliegenden Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte dargestellt. Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Flurstücke Nrn. 2090/30, 2090/32, 2091/12 sowie 2092/34.
Den Beauftragten des Vermessungsbüros Littig, Pirmasens, ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Vereinfachten Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung, Bewertung und ähnlichen Arbeiten zu betreten.
Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.
Die Arbeiten werden am 26. September 2022 beginnen und voraussichtlich ca. 2 Wochen dauern.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Dienstort Kusel, Bahnhofstraße 59 in 66869 Kusel erhoben werden. |
Die Veröffentlichung kann ebenfalls auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westpfalz - https://vermka-westpfalz.rlp.de - eingesehen werden.