Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zum 01.01.2023 ist das neue Landesfinanzausgleichsgesetz Rheinland-Pfalz (LFAG RLP) in Kraft getreten. Diese Neuregelung beinhaltet eine Anhebung der sog. Nivellierungssätze der Grund- und Gewerbesteuer. Der gesetzlich vorgegebene Nivellierungssatz bei der Grundsteuer A wurde von bisher 300 % auf 345 % erhöht, bei der Grundsteuer B von 365 % auf 465 % und bei der Gewerbesteuer von 365 % auf 380 %.
Die Nivellierungssätze bilden lt. Gesetz die Grundlage für die Berechnung der Umlagen. Die Umlage ist der Anteil an den Steuereinnahmen der Ortsgemeinde, welcher an den Landkreis und die Verbandsgemeinde für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben abgeführt werden muss. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer waren bisher in allen Ortsgemeinden in unserer Verbandsgemeinde wesentlich unter den neuen Nivellierungssätzen.
Wenn eine Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz ihre Grund-und Gewerbesteuerhebesätze nicht an diese Nivellierungssätze im Landesfinanzausgleichsgesetz anpasst und die bestehenden Hebesätze nicht entsprechend erhöht, wird sie bei der Berechnung der abzuführenden Umlage nach dem LFAG RLP dennoch so gestellt, als ob die Ortsgemeinde ihre Hebesätze an die Nivellierungssätze angepasst hätte. Dies bedeutet, die Ortsgemeinde muss Geld abführen, welches sie zuvor nicht eingenommen hat. Dies führt zu erheblichen finanziellen Nachteilen in den Ortsgemeinden und hat große Auswirkungen für zukünftige Projekte in der Ortsgemeinde. Falls die Ortsgemeinde dem Willen des Gesetzgebers nicht folgt und ihre Hebesätze nicht entsprechend erhöht, darf sie nach der Gemeindeordnung u.a. keine Kredite für notwendige Bau- und Investitionsvorhaben aufnehmen. Dies führt letztendlich dazu, dass viele wichtige Maßnahmen in den Ortsgemeinden nicht mehr durchführbar sind.
Um weiter handlungsfähig zu bleiben, haben viele Ortsgemeinden deshalb trotz großen Unmuts die Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer auf die neuen Nivellierungssätze beschlossen. Letztendlich würde die Ortsgemeinde im Falle einer Ablehnung der Erhöhung auch durch die Aufsichtsbehörde gezwungen werden, die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze anzuheben. In einigen Ortsgemeinden steht die Entscheidung noch an.
Diese Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuern erfolgen nicht nur in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, sondern in allen Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz.
Die Steuererhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer ist in dieser Größenordnung ausschließlich dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz in Rheinland-Pfalz geschuldet.