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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 4/2025
Verbandsgemeinde
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Richtlinien zur Förderung touristischer Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung

Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land gewährt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel Zuschüsse zur Förderung touristischer Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung nach den folgenden Richtlinien:

I.

Gegenstand der Förderung, Voraussetzungen und Umfang

1.

Zuwendungen werden zur Unterstützung von Werbemaßnahmen für die Veranstaltung mit überörtlich touristischer Bedeutung gewährt.

2.

Keine Zuwendungen werden gewährt für

-

Essen & Getränke

-

Personalkosten

-

Sonstige Dienstleistungen

3.

Ein Rechtanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses besteht nicht.

4.

Allgemeine Fördervoraussetzungen

Zuwendungen sollen vorrangig gewährt werden, wenn die beworbene Veranstaltung von überörtlich touristischer Bedeutung ist und somit positiv zum Außenmarketing der Urlaubsregion Pirmasens-Land beiträgt.

5.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die zur Bewerbung der touristischen Veranstaltung anfallen, insbesondere zum Beispiel das Drucken von Plakaten und Flyer, die Anzeigenschaltung vor der Veranstaltung sowie weitere öffentlichkeitswirksame Werbemaßnahmen.

6.

Umfang

Insgesamt stehen Fördermittel von 3.000 € jährlich zur Verfügung. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 50% der Kosten, bei einem Maximalbetrag von 250 € pro Zuschuss.

7.

Nachweis

Als Nachweis der angegebenen Kosten sind Rechnungen der Leistungen bis maximal einen Monat nach Veranstaltungsende zu erbringen. Die Abrechnung erfolgt nach der Erbringung des Nachweises

II.

Besondere Bestimmungen

1.

Über die Genehmigung von Zuschüssen entscheidet der Tourismusausschuss der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land.

2.

Der Tourismusausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen abweichend von diesen Richtlinien entscheiden.

3.

Zuschüsse können nur für Veranstaltungen genehmigt werden, die im selben Kalenderjahr durchgeführt werden.

III.

In-Kraft-Treten

Diese Richtlinien treten am 17.12.2024 in Kraft.

Pirmasens, 17.12.2024
Klaus Weber, Bürgermeister