Im Landkreis Südwestpfalz werden aktuell Flyer verteilt, in denen eine kostenlose Sammlung von Wertstoffen - etwa Altmetall oder andere wiederverwertbare Materialien - angeboten wird. Diese Handzettel fallen in der Regel dadurch auf, dass wichtige Angaben wie Firmenname, Anschrift oder Telefonnummer fehlen und der Absender anonym bleibt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es sich bei diesen Angeboten um illegale gewerbliche Sammlungen handelt. Solche nicht genehmigten Aktionen sind nicht nur ordnungswidrig, sondern können auch zu einer unsachgemäßen Entsorgung und damit zu erheblichen Umweltproblemen führen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden daher ausdrücklich gebeten, diese illegalen Sammelaktionen nicht zu unterstützen und keine Wertstoffe an anonyme Sammlerinnen und Sammler abzugeben. Stattdessen sollten sie die Recyclinghöfe im Landkreis nutzen. Dort ist eine fachgerechte und umweltverträgliche Behandlung der abgegebenen Wertstoffe sichergestellt.
Ausführliche Informationen zu den Entsorgungsmöglichkeiten und zur Abfallwirtschaft im Landkreis Südwestpfalz findet sich online unter:
https://www.lksuedwestpfalz.de/buergerservice/abteilungen/bauen-und-umwelt/umwelt/
Ab 23. Januar verschickt die Kreisverwaltung Südwestpfalz die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung an Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen. Die Bescheide umfassen die Endabrechnung für das Jahr 2025 sowie die Vorausleistungen für das Jahr 2026. Auch bei der Abfallentsorgung kam es in den vergangenen Jahren insbesondere bei den Entsorgungskosten zu deutlichen Preissteigerungen. Die Abfallentsorgungsgebühren mussten daher ab 2026 moderat erhöht werden. Den Empfängern der Bescheide ist es möglich, diese anhand mehrerer Angaben zu kontrollieren. Ersichtlich sind neben dem Namen des veranlagten Haushaltes beziehungsweise Gewerbebetriebes beispielsweise das zugeteilte Behältervolumen, die Behälternummer sowie die zu zahlende Gebühr. Auf der Internetseite des Landkreises Südwestpfalz unter www.lksuedwestpfalz.de/abfallwirtschaft sind weitere Informationen und die zugehörige Gebührenübersicht einsehbar. Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder Gewerbeabmeldungen erst im Laufe des Dezembers und Januars ergeben haben, sind auf den jetzt erstellten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst im Februar aktualisiert. Vor allem in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sind die Telefone der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen erfahrungsgemäß sehr stark beansprucht. Es kann nicht gewährleistet werden, dass jeder Anrufer direkt durchkommt. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt. Es empfiehlt sich, die ersten Tage abzuwarten, später erneut Kontakt aufzunehmen oder mögliche Änderungen schriftlich per Post oder E-Mail mitzuteilen. Eigentümerwechsel und Sepa-Lastschriftmandate sind ohnehin schriftlich mitzuteilen und können telefonisch nicht entgegengenommen werden. Zur Vereinfachung der Zahlungen empfiehlt die Kreisverwaltung den Bürgern, dass sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Bereits rund 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nutzen diese zuverlässige Form, um pünktlich zu bezahlen. Es kann jederzeit widerrufen werden. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner finden die Empfänger auf dem Gebührenbescheid. Wer seine Müllgebühren online mit einer Banking-App überweisen möchte, kann seine Zahlung bequem und komfortabel mit Hilfe der auf dem Bescheid abgedruckten QR-Codes erledigen.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Südwestpfalz informiert, dass die Wanderwege zur Burgruine Ruppertstein bei Lemberg aus Artenschutzgründen ab Februar voraussichtlich bis Ende Juni voll gesperrt sind. Betroffen sind unter anderem Teilstrecken der Ariustour und dem Graf-Heinrich-Weg. Während der Sperrung ist das Begehen des Wanderweges und des weiteren Felsumfelds nicht gestattet. Die Kreisverwaltung bittet um ein besonders rücksichtsvolles Verhalten und um die Nutzung der Wegeumleitung. Diese ist vor Ort ausgeschildert. Hintergrund der Sperrung ist die besondere Eignung des Ruppertsteins als Brutplatz für den Wanderfalken. Eine Störung des Wanderfalken durch die Anwesenheit von Menschen während der Brutzeit kann zu einer Brutaufgabe führen. Die bei uns brütenden Wanderfalken sind europaweit streng geschützt. Es handelt sich um eine besondere Vogelart und einen wichtigen Bewohner des Pfälzerwaldes, den es unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Dass sich die Einschränkungen lohnen, zeigt das Brutergebnis des vergangenen Jahres. Belegt durch eine im Vorfeld angebrachte Horstkamera konnte festgestellt werden, dass aus drei gelegten Eiern zwei Jungvögel schlüpften und sich diese auch bis zum Ausflug prächtig entwickelten. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass nur ein untergeordneter Anteil der Wanderwege oder Felsen im Pfälzerwald zeitlich begrenzt gesperrt werden. Der Verein „Pfälzer Kletterer e.V.“ informiert über die Felssperrungen und aktualisiert die Informationen im Jahresverlauf: www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste_alpha/. Für Erholungssuchende stehen weiterhin ausreichend Alternativen zur Verfügung.