Gemäß § 24a der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind alle deutschen Führerscheine bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein aktueller EU-Norm umzutauschen. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.
Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Den neuen Führerschein können Sie bequem per Direktversand, gegen eine Gebühr in Höhe von 32,90 €, nach Hause geschickt bekommen. Dieser ist auf 15 Jahre befristet.
Vorzulegen sind bei Antragstellung:
• der Führerschein
• Personalausweis
• ein biometrisches Lichtbild in Papierformat.
Ab dem Jahr 2025 erfolgt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 01. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• | von 1999 - 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026 |
• | von 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027 |
• | von 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028 |
• | 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029 |
• | 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030 |
• | 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031 |
• | 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032 |
• | 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033 |
Achtung!
Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen.
Reichen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag beim Einwohnermeldeamt ein!