Sträucher, Hecken und Bäume werten unser Wohnumfeld auf, verbessern das Mikroklima und sind als Sauerstoffspender für Mensch und Tier unverzichtbar. Sobald sie allerdings in den Gehweg, Radweg, Parkstreifen oder gar in den Straßenbereich hineinwachsen, können sie gefährlich werden.
Wenn die Sicht auf die nutzbare Fläche eingeengt wird, Fußgänger und Radfahrer gefährdet oder Fahrzeuge behindert werden, sollten sie auf Lichtraumprofil (siehe Skizze) zurückgeschnitten werden.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Sicherheitsraum über dem Gehweg auf mindestens 2,50 Meter und über der Straße/Fahrbahn auf mindestens 4,50 Metern freizuhalten. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.