Für die Ablesung der Wasserzähler erhalten Sie ab Mitte Dezember 2024 ein entsprechendes Anschreiben mit der Bitte, den Wasserzähler abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen.
Den Zählerstand können Sie wie folgt mitteilen:
Die sog. "2. Wasserzähler", auch Zwischen- bzw. Gartenzähler, müssen vom Grundstückseigentümer selbst abgelesen werden und bis spätestens 15.01.2025 mit dem entsprechenden Vordruck zur Erlangung einer höheren Absetzung bei den Kanalbenutzungsgebühren mitgeteilt werden. Dieser Vordruck für die Absetzung von Kanalbenutzungsgebühren wird mehrmals im Amtsblatt veröffentlicht bzw. ist auf unserer Homepage unter www.pirmasens-land.de/Werke/Vordrucke/Absetzung Kanalbenutzungsgebühr hinterlegt.