Am 2. Adventsonntag kam es beim Trulber Seniorentag zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft. Die Aufnahme zeigt von links nach rechts die drei neuen Ehrenbürger Elwin, Ernst und Hans Kupper zusammen mit Trulbens Ortsbürgermeister Harald Hatzfeld. Foto: Bernd Danner
Der zweite Adventsonntag 2022 wird in die Geschichte der Ortsgemeinde Trulben eingehen. Sie hatte mit dem inzwischen verstorbenen Altbürgermeister Hans Bernzott ihren bislang ersten und einzigen Ehrenbürger. Dies änderte sich durch den Beschluss des Ortsgemeinderates vom 15. November 2022, mit welchem das Rentnertrio Elwin, Ernst und Hans Kupper einstimmig zu Ehrenbürgern ernannt wurden. Vollzogen wurde der Beschluss im Rahmen des Seniorentages in der Trualbhalle, indem diese drei Mitbürger wegen ihrer Verdienste um die Ortsgemeinde Trulben ihre jeweilige Verleihungsurkunde nebst Präsent in Empfang nahmen.
Mit der zweiten Ehrenbürgerschaftsverleihung hat der Ortsgemeinderat nicht nur geschichtsträchtige Zeichen innerhalb der Ortsgemeinde gesetzt, sondern darüber hinaus. In der nunmehr 50jährigen Geschichte unserer Verbandsgemeinde Pirmasens-Land gab es noch nie eine Ortsgemeinde, welche die seltene und höchste Gemeindeehrung auf einen Schlag gleich drei Personen verlieh. Vorab dazu eines: Gemeinsam ist dem Trio, dass sie in getrennten Wohnhäusern alle in der Vinninger Straße in Trulben wohnen.
Ehrenbürger wurde der 90-jährige ehemalige Trulber Gemeindearbeiter Elwin Kupper, der 85-jährige frühere Gipser Ernst Kupper und dessen Bruder, der 78-jährige frühere Schuhfabrikarbeiter Hans Kupper. Es war ein besonderer Tag, nicht nur für die drei Ehrenbürger, sondern auch für Trulbens Ortsbürgermeister Harald Hatzfeld, den öffentlich gefassten Gemeinderatsbeschluss vollziehen zu dürfen. Sowohl aus Reihen des Rates, als auch der Bürgerschaft sei mehrfach der Vorschlag gekommen, die „drei Kuppers“ zu Ehrenbürgern zu machen. Mit Freude erfülle ihn die einstimmige Entscheidung des Rates, diese für ihr besonderes Engagement mit der Ehrenbürgerschaft zu würdigen. Dass diese in besonderer Weise das Wohl der Ortsgemeinde unterstützt hätten, beweise nach Hatzfeld auch die Einstimmigkeit des Ratsbeschlusses.
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