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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 49/2024
Verbandsgemeinde
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Landkreis Südwestpfalz

Schuleingangsuntersuchung: Ab sofort mit Online-Terminbuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung aller Kinder vor dem Schulbeginn. Alle Kinder, die zum 1. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden im selben Jahr schulpflichtig und müssen gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor der Einschulung untersucht werden. Diese ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Kinder schulfähig sind und einen guten Start in die Grundschule haben. Die Untersuchung wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter vorgenommen. Die Schuleingangsuntersuchung für Kinder aus dem Landkreis Südwestpfalz sowie aus den Städten Pirmasens und Zweibrücken findet bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abteilung Gesundheitswesen (Gesundheitsamt), in der Außenstelle Banana Building, Delaware Avenue 12, erstes Obergeschoss, in 66953 Pirmasens statt.

Ab sofort sind die Eltern und Sorgeberechtigten aufgefordert, einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung online zu buchen. Eine schriftliche Einladung wie bisher erfolgt nicht mehr. Die Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2025/26 eingeschult werden sollen und noch nicht untersucht wurden, sind bereits darüber informiert.

Die Schuleingangsuntersuchung findet für jede Grundschule im Landkreis Südwestpfalz und den Städten Pirmasens und Zweibrücken in ausgewählten Zeiträumen bis Mai statt. Daher empfiehlt die Kreisverwaltung den Eltern und Sorgeberechtigten, so schnell wie möglich einen Termin zu buchen. Dies kann durch Auswahl der zugewiesenen Schule online über www.clicknbook.de/landkreis-suedwestpfalz oder über den nachfolgenden QR-Code erfolgen.

Nach der Terminbuchung erfolgt eine Bestätigung mit allen notwendigen Informationen sowie später auch eine Terminerinnerung.

Weitere Informationen finden Sie im Internet zudem auf www.lksuedwestpfalz.de/buergerservice/abteilungen/gesundheitswesen/kinder-und-jugendaerztlicher-dienst/schuleingangsuntersuchung.

Wer darüber hinaus Fragen rund um die Schuleingangsuntersuchung hat, kann sich per E-Mail an jaed@lksuedwestpfalz.de oder unter Telefon 06331 809-710 melden.

Beirat für Menschen mit Behinderungen nimmt Arbeit auf

Der neu gegründete Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Kreistags Südwestpfalz hat Ende November erstmals getagt. Diesem Gremium gehören mehr als 20 Personen an – Kreistagsmitglieder ebenso wie die Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinden, Vertreter von Einrichtungen, in denen behinderte Menschen betreut werden, und Mitarbeiter der Kreisverwaltung aus den entsprechenden Abteilungen.

Der Kreistag Südwestpfalz hatte den Beschluss gefasst, zur Wahrnehmung der Interessen der Menschen mit Behinderung und zur Verwirklichung der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung einen Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu gründen. Dieser Beirat soll den Kreistag und seine Gremien unterstützen und beraten. Ihm steht, so hat es der Beirat in seiner ersten Sitzung beschlossen, Landrätin Dr. Susanne Ganster vor. Ihre Stellvertreterin ist Christa Endler, Kreisbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und Behindertenbeauftragte der Verbandsgemeinde Rodalben.

In seiner ersten Sitzung sammelte der neue Beirat bereits konkrete Anliegen, mit denen er sich in seinen künftigen Sitzungen detaillierter befassen wird. Schnell umsetzbar sind mutmaßlich Funkklingeln, die es Menschen mit Beeinträchtigungen leichter machen sollen, in Gebäude zu gelangen, und Sticker, die auf behindertengerechte Toiletten hinweisen. Dringliche Themen, die jedoch nicht auf die Schnelle umzusetzen sind, wurden ebenfalls angeschnitten, etwa der Wunsch nach barrierefreien Bürgerbussen, die Situation im Öffentlichen Personennahverkehr inklusive Haltestellen und dass es mehr bezahlbaren barrierefreien Wohnraum braucht.

Der neue Heimatkalender: Wasser in all seinen Facetten

Pünktlich zur Vorweihnachtszeit liegt der neue Heimatkalender des Landkreises Südwestpfalz vor. Es handelt sich um eine gelungene und ansprechende Mischung von Themen und Textsorten auf 256 Seiten, die sich auch als Weihnachtsgeschenk eignet. Der Heimatkalender umfasst 40 persönliche und historische Beiträge rund um das Thema Wasser.

So erfährt man beispielsweise Details über die besondere Qualität des Trinkwassers in der Südwestpfalz, über Wassertürme und Brunnen sowie über Investitionen in moderne Infrastruktur, die fließendes Wasser garantiert. Daneben stehen Geschichten, aber auch ganz persönliche Beiträge und historische Betrachtungen von mehr als 30 Autoren aus der Südwestpfalz und Nachbarregionen.

Das Leitthema Wasser wird auch mit vielen Farbfotos transportiert. Sie machen die Texte noch lebendiger und tragen damit zu einem gelungenen Werk bei. Besonderer Dank gilt daher auch den Fotografen und Fotografinnen, die wortwörtlich einen eigenen Blick auf die Themen geworfen haben. Das Jahrbuch enthält zudem ein Kalendarium mit Terminen aus allen Verbandsgemeinden.

Der zweite Kreisbeigeordnete Peter Sammel präsentierte den Heimatkalender 2025 gemeinsam mit Autorinnen und Autoren in der Kreisverwaltung. Besonders würdigte Sammel, dass das Werk vielschichtiges Wissen vermittele. Er selbst sei überrascht gewesen, so viel Neues über seine Heimatregion zu erfahren. Die Autorinnen und Autoren gaben bei der Vorstellung in der Kreisverwaltung Einblicke in ihre Beiträge, informierten über Hintergründe und darüber, was sie zum Schreiben bewegte.

Der Kreisbeigeordnete rief bei dieser Gelegenheit Nachwuchsautoren auf, ihr spezielles Wissen allgemein zugänglich machen. Artikel und Fotos für die Heimatkalender-Ausgabe 2026 können bis Juni 2025 per E-Mail an heimatkalender@lksuedwestpfalz.de oder an die Postadresse, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Referat Schulen und Kultur, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, gerichtet werden. Telefonische Auskünfte gibt es unter 06331 809 731. Das Leitthema der Ausgabe 2026 wird Verkehr und Mobilität sein. Welche Beiträge abgedruckt werden, wählt der Redaktionsausschuss des Heimatkalenders aus.

Der Heimatkalender 2025 ist zum Preis von 5,90 Euro bei der Kreisverwaltung, in verschiedenen Rathäusern im Landkreis sowie in den Buchhandlungen der Region und bei der Pirmasenser Zeitung erhältlich. Nach wie vor besteht eine Kooperation mit Schulen, deren Schüler ihn anbieten. Vereinen steht es offen, den Heimatkalender aktiv in ihrer Ortsgemeinden zu verteilen und vom Verkauf anteilig zu profitieren. Auch Gruppen oder Privatpersonen dürfen sich gerne bei der Redaktion des Heimatkalenders dafür melden.

Land unterstützt Breitbandausbau mit 4,6 Millionen Euro

Gute Nachrichten für die Südwestpfalz: Die Landesregierung unterstützt im Landkreis Südwestpfalz den Anschluss von Privathaushalten an das Glasfasernetz mit 4,6 Millionen Euro. Hinzu kommen Bundesmittel in Höhe von 9,2 Millionen Euro. Der Landkreis selbst steuert weitere 1,5 Millionen Euro bei. Am Freitag, 29. November, übergab Dörte Schall, rheinland-pfälzische Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, den Förderbescheid des Landes an Landrätin Dr. Susanne Ganster.

Nach dem Ausbau sollen voraussichtlich 604 bislang unterversorgte Haushalte mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde versorgt werden. Hierfür werden auf 121 Kilometern Tiefbauarbeiten durchgeführt, 314 Kilometer Glasfaser verlegt und 328 Kilometer Leerrohre in die Erde gebracht.

„Durch die Versorgung der restlichen weißen Flecken wird es im Landkreis keine Haushalte mehr geben, die nicht über das Mindestmaß an Versorgung verfügen. Dies dient nicht nur der Teilhabe, sondern vor allem auch dem grundgesetzlich verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“, freute sich die Landrätin.

„Jeder Glasfasermeter ist eine Investition in die Stärkung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ich freue mich, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Südwestpfalz mit dem Breitbandprojekt einen weiteren Schritt in Richtung Gigabitgesellschaft gehen“, erklärte Ministerin Dörte Schall in der Kreisverwaltung.

Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Südwestpfalz

Hiermit wird die vorherige Bekanntmachung des Tages der Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Südwestpfalz und über die Einreichung von Wahlvorschlägen vom 16. Oktober 2024, die sich auf den Wahltag am 2. Februar 2025 und den Tag einer eventuellen Stichwahl am 16. Februar 2025 bezogen hat, veröffentlicht in den Tageszeitungen „Die Rheinpfalz, Pirmasenser und Zweibrücker Rundschau“ sowie „Pirmasenser Zeitung“ am Freitag, 18. Oktober 2024 und „Pfälzischer Merkur“ am Samstag, 19. Oktober 2024, aufgehoben.

Für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Südwestpfalz gilt nun Folgendes:

I.

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl der Landrätin/des Landrats statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 9. März 2025, durchgeführt. Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/des Landrats auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Landkreises einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 31. Dezember 2024, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Landrätin/des Landrats darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 220 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich die/der bisherige Landrätin/Landrat als Einzelbewerberin/Einzelbewerber bewirbt.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen

Kreisverwaltung Südwestpfalz, zu Händen der Wahlleiterin, Erste Kreisbeigeordnete Frau Wagner, oder Vertreter, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens

eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 6. Januar 2025, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Kreisverwaltung sowie bei der Kreiswahlleiterin/dem Kreiswahlleiter gegen Kostenerstattung erhältlich. Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter und von der Kreisverwaltung kostenfrei abgegeben.

Pirmasens, den 02.12.2024

gez. Wagner, Erste Kreisbeigeordnete und Wahlleiterin

Kreisverwaltung versendet Müll-Information 2025

In den kommenden Tagen wird die Müll-Information des Landkreises Südwestpfalz für das Jahr 2025 verteilt. Sie wird wie im Vorjahr von der Deutschen Post als Postwurfspezial-Sendung an jeden Haushalt im Landkreis Südwestpfalz zugestellt und ist daher nur teiladressiert (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). An Stelle der persönlichen Anrede ist bei dieser Sendung der Hinweis „Allgemeine Information – Bitte Zustellung an sämtliche Haushalte“ zu finden. Wer also in den nächsten Tagen eine Postwurfsendung in einem großen DIN-C4-Kuvert in seinem Briefkasten vorfindet, sollte diese nicht gleich als Werbung abtun und womöglich ungeöffnet in die blaue Tonne werfen.

Die Müll-Information 2025 beinhaltet wie in den Vorjahren die wichtigsten Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Südwestpfalz. Im beigefügten Abfallkalender sind alle Abfuhrtermine ersichtlich.