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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 49/2025
Verbandsgemeinde
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Kreisverwaltung Südwestpfalz

Neue Regeln für die Biotonne: Papier statt Plastik

Neue Regeln für die Biotonne: Papier statt Plastik

Seit dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit eine verschärfte Bioabfallverordnung. Sie schreibt vor, dass der Anteil von Fremdstoffen im Biomüll deutlich reduziert werden muss. Besonders betroffen sind Kunststoffe, die künftig nur noch maximal ein Prozent des Gesamtgewichts ausmachen dürfen. Der Anteil aller Fremdstoffe zusammen darf höchstens drei Prozent betragen.

Das bedeutet, dass auch kompostierbare Biokunststoffbeutel, die bisher für die Sammlung von Küchenabfällen genutzt wurden, nicht mehr erlaubt sind. Diese Beutel zersetzen sich nicht schnell genug und hinterlassen Mikroplastik, das die Qualität des Komposts mindert.

Warum ist diese Änderung notwendig?

  • Plastik im Biomüll ist das größte Problem. Selbst biologisch abbaubare Kunststoffe zerfallen nur langsam und führen zu Mikroplastik in Böden und Umwelt.
  • Hochwertiger Kompost entsteht nur, wenn der Bioabfall frei von Fremdstoffen ist. Dieser Kompost wird in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt – und soll möglichst rein bleiben.
  • Die neue Verordnung gibt Betreibern von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen das Recht, stark verunreinigte Bioabfälle zurückzuweisen.

Was bedeutet das für Haushalte?

  • Keine Plastiktüten mehr in der Biotonne – auch nicht die „kompostierbaren“.
  • Empfohlene Alternativen:
  • Papiertüten aus dem Handel
  • Zeitungspapier zum Einwickeln von Küchenabfällen

Die Bundesregierung möchte mit der Novelle der Bioabfallverordnung den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt deutlich verringern und die Qualität des Bioabfalls verbessern. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Kreislaufwirtschaft geleistet.

Die Umstellung mag für viele Haushalte zunächst ungewohnt sein. Doch mit einfachen Mitteln wie Papier statt Plastik lässt sich der Biomüll weiterhin problemlos sammeln. Mit Kunststoffbeuteln vermengter Bioabfall muss aufwändig sortiert werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Der für die Abfallwirtschaft zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Seibel appelliert: „So können alle Bürgerinnen und Bürger etwas dazu beitragen, die Umwelt und den Geldbeutel zu schonen. Machen Sie mit – ganz im Sinne einer nachhaltigen Zukunft.“

Geflügelpest: Weitere Verdachtsfälle – Vorerst weiterhin Stallpflicht

In der Südwestpfalz gibt es zwei weitere Verdachtsfälle von Geflügelpest bei Wildvögeln. Ein Graureiher und ein Kranich, die bei Zweibrücken-Mittelbach und Rumbach gefunden worden waren, wurden vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz positiv auf Aviäre Influenza (Typ H5N1) getestet. Eine Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor steht noch aus. Insgesamt gibt es bislang fünf bestätigte Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in der Südwestpfalz plus die beiden genannten Verdachtsfälle. Hausgeflügelbestände sind im Landkreis Südwestpfalz sowie in den Städten Pirmasens und Zweibrücken bis dato nicht betroffen.

Weiterhin gilt: Um eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern, hat die Kreisverwaltung Südwestpfalz für ihren Zuständigkeitsbereich – also den Landkreis Südwestpfalz sowie die Städte Pirmasens und Zweibrücken – eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese schreibt eine Stallpflicht für sämtliche gehaltenen Vögel vor, zudem ist die Ausrichtung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen untersagt. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung gilt seit 4. November bis zur schriftlichen Aufhebung durch die Kreisverwaltung.

„Zwar ist das Infektionsgeschehen in der Südwestpfalz niedrig – worüber wir sehr froh sind –, doch ist es angesichts dieser weiteren Verdachtsfälle noch zu früh für eine Entwarnung. Deshalb halten wir weiterhin an der Stallpflicht fest. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir sie bald aufheben können. Wenn es soweit ist, teilen wir das umgehend mit“, erklärt Landrätin Dr. Susanne Ganster.

Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln und Wasservögeln sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel hat das Veterinäramt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de. Meldungen sind zudem unter Telefon 06331/809-259 (zwischen 6.30 und 20 Uhr, auch am Wochenende) möglich. Das Veterinäramt geht diesen Meldungen nach. Dafür braucht es

  • Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
  • den genauen Fundort, bei Fund auf freiem Feld möglichst mit Geodaten
  • Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel.

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Alle Informationen auf einen Blick

Die Kreisverwaltung hat auf ihrer Internetseite www.lksuedwestpfalz.de eine Unterseite „Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)“ angelegt. Sie ist direkt über die Startseite zu finden und listet alle wichtigen Infos rund um das Thema auf, etwa Fragen und Antworten, Ansprechpartner, Merkblätter und Formulare.

Fahrplanwechsel zum 14. Dezember: Änderungen auch beim Ruftaxi-Verkehr des Landkreises Südwestpfalz

Mit dem Fahrplanwechsel zum 14. Dezember kommt es zu einigen Änderungen, welche den Ruftaxi-Verkehr in den Verbandsgemeinden des Landkreises betreffen.

Fahrplanänderungen in den Verbandsgemeinden Pirmasens-Land

Die Ruftaxi-Linie 2562, die bisher am Wochenende überwiegend von Pirmasens bis Bottenbach verkehrte, wird künftig an Samstagen (mit jeweils sieben Fahrtenpaaren) und an Sonn- und Feiertagen (mit jeweils sechs Fahrtenpaaren) bis Kleinsteinhausen, Großsteinhausen, Riedelberg und wieder zurück verlängert. So ist Pirmasens an Wochenenden von sämtlichen Gemeinden auf dieser Linie zu erreichen.