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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 5/2026
Verbandsgemeinde
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2026 und 2027 vom 21.01.2026

für die Jahre 2026 und 2027 vom 21.01.2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

8.500.676 €

8.617.340 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.187.163 €

9.128.500 €

der Jahresfehlbedarf auf

-686.487 €

-511.160 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-8.382 €

165.155 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

212.220 €

310.190 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

2.150.205 €

2.119.410 €

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

-1.937.985 €

-1.809.220 €

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf

1.680.990 €

1.663.020 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist,

wird festgesetzt für:

2026

2027

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von zinslosen Krediten auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

1.889.710 €

1.903.000 €

zusammen auf

1.889.710 €

1.903.000 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

2026

2027

wird festgesetzt auf

5.500.000 €

2.200.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die inden künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2.100.000 €

2.200.000 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2026

2027

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

13.288.450 €

14.631.960 €

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

5.271.630 €

5.687.385 €

§ 5

Wasserwerk

1. Der Wirtschaftsplan für das WASSERWERK wird

im ERFOLGSPLAN

2026

in den Erträgen auf

2.470.250 €

in den Aufwendungen auf

2.470.250 €

im VERMÖGENSPLAN

in den Einnahmen auf

3.732.400 €

in den Ausgaben auf

3.732.400 €

festgesetzt.

2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt (ohne Förderdarlehen) auf:

2.802.900 €

Zinslose Förderdarlehen sind wie folgt vorgesehen:

300.000 €

3. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben für das Wasserwerk in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf

2.700.000 €

4. Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wirdfestgesetzt auf

1.395.000 €

Darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

1.395.000 €

§ 6

Abwasserbeseitigungseinrichtungen

1. Der Wirtschaftsplan für die ABWASSERBESEITIGUNGSEINRICHTUNGEN wird

im ERFOLGSPLAN

2026

in den Erträgen auf

4.194.100 €

in den Aufwendungen auf

4.194.100 €

im VERMÖGENSPLAN

in den Einnahmen auf

3.591.500 €

in den Ausgaben auf

3.591.500 €

2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt (ohne Förderdarlehen) auf:

656.000 €

Zinslose Förderdarlehen sind wie folgt vorgesehen:

550.000 €

3. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben für das Wasserwerk in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf

2.500.000 €

4. VerpflichtungsermächtigungenDer Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wirdfestgesetzt auf

2.815.000 €

Darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

2.815.000 €

§ 7

Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf:

2026

2027

35 v. H.

35 v. H.

Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

Bis zur endgültigen Festsetzung sind Vorauszahlungen an den entsprechenden Fälligkeitsterminen nach den für das Vorjahr festgesetzten Beträgen zu leisten.

§ 8

Verwaltungskostenanteil Eigenbetriebe

Der Verwaltungskostenanteil für die Verwaltung der Eigenbetriebe „Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen“ wird nach Personalaufwand und Sachbedarf abgerechnet.

§ 9

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt voraussichtlich 6.687.408,35 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 6.053.232,35 € und zum 31.12.2026 5.366.745,35 € bzw. zum 31.12.2027 4.855.555,35 €

§ 10

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.

§ 11

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € netto sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln - für bewegliche Geräte je Produkt in einer Summe - darzustellen.

§ 12

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Nachrichtlich

Verbandsgemeindeumlage

1997

31 %

1.773.018 € (endgültig)

1 % = 55.406,81 €

1998

32 %

1.784.425 € (endgültig)

1 % = 55.763,28 €

1999

32 %

1.889.855 € (endgültig)

1 % = 59.057,97 €

2000

32 %

1.044.009 € (endgültig)

1 % = 63.875,28 €

2001

32 %

2.016.068 € (endgültig)

1 % = 63.002,13 €

2002

32 %

1.889.477 € (endgültig)

1 % = 59.046,16 €

2003

33 %

1.891.782 € (endgültig)

1 % = 57.326,72 €

2004

37 %

2.124.092 € (endgültig)

1 % = 57.407,89 €

2005

42,5 %

2.490.294 € (endgültig)

1 % = 58.595,15 €

2006

43 %

2.621.208 € (endgültig)

1 % = 60.958,33 €

2007

39 %

2.797.089 € (endgültig)

1 % = 71.720,23 €

2008

39 %

2.894.648 € (endgültig)

1 % = 74.221,74 €

2009

39 %

3.160.173 € (endgültig)

1 % = 81.030,08 €

2010

39 %

2.890.226 € (endgültig)

1 % = 74.108,48 €

2011

39 %

2.790.475 € (endgültig)

1 % = 71.550,64 €

2012

39 %

3.107.339 € (endgültig)

1 % = 79.675,36 €

2013

39 %

3.317.576 € (endgültig)

1 % = 85.066,05 €

2014

38 %

3.522.632 € (endgültig)

1 % = 92.648,21 €

2015

37 %

3.317.111 € (endgültig)

1 % = 89.651,65 €

2016

37 %

3.362.802 € (endgültig)

1 % = 90.886,69 €

2017

36 %

3.261.880 € (endgültig)

1 % = 90.607,90 €

2018

36 %

3.581.215 € (endgültig)

1 % = 99.478,19 €

2019

34 %

3.555.063 € (endgültig)

1 % = 104.560,68 €

2020

34 %

3.707.820 € (endgültig)

1 % = 109.053,52 €

2021

30 %

3.410,475 € (endgültig)

1 % = 113.682,50 €

2022

34 %

3.941.036 € (endgültig)

1 % = 115.912,82 €

2023

33%

4.443.983 € (endgültig)

1 % = 134.666,28 €

2024

32 %

4.337.497 € (endgültig))

1 % = 135.546,91 €

2025

32 %

4.452.212 € (endgültig)

1 % = 139.127,00 €

2026

35 %

4.850.935 € (vorläufig)

1 % = 138.598,31€

Pirmasens, 21.01.2026
Klaus Weber, Bürgermeister

Hinweis zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 21.01.2026

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft. Die nach § 95 Abs. 4 GemO, § 118 GemO und § 119 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind erteilt. Sie enthält folgenden Wortlaut:

1.

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird gem. §§ 95 Abs. 4, 118 und 119 GemO staatsaufsichtlich genehmigt und zwar hinsichtlich folgender Beträge der festgesetzten verzinslichen Investitionskredite

a)

für den Kernhaushalt

für 2026 ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.889.710 €,

für 2027 ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.903.000 €,

b)

für den Eigenbetrieb Wasserwerk

für 2026 der Gesamtbetrag in Höhe von 2.802.900 €,

c)

für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungseinrichtung

für 2027 der Gesamtbetrag in Höhe von 656.000 €,

hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

a)

für den Kernhaushalt

für 2026 ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.100.000 €,

für 2027 der Gesamtbetrag in Höhe von 2.200.000 €

b)

für den Eigenbetrieb Wasserwerk

für 2026 der Gesamtbetrag in Höhe von 1.395.000 €,

c)

für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungseinrichtung

für 2026 der Gesamtbetrag in Höhe von 2.815.000 €,

hinsichtlich folgender Höchstbeträge der Kredite zur Liquiditätssicherung

a)

für den Kernhaushalt

für 2026 ein Gesamtbetrag in Höhe von 13.288.450 €,

für 2027 ein Gesamtbetrag in Höhe von 114.631.960 €,

b)

für den Eigenbetrieb Wasserwerk

für 2026 der Gesamtbetrag in Höhe von 2.700.000 €,

c)

für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungseinrichtung

für 2026 der Gesamtbetrag in Höhe von 2.500.000 €,

hinsichtlich des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

für den Kernhaushalt

für 2026 ein Gesamtbetrag in Höhe von 5.271.630 € und

für 2027 ein Gesamtbetrag in Höhe von 5.687.385 €.

2.

Die Kreditgenehmigung erfolgt im Wege einer Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO, da die beabsichtigte Kreditaufnahme, zumindest was den Kernhaushalt anbelangt, nicht im Einklang mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land steht.

3.

Die Einzelgenehmigung der Kredite wird uns gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO vorbehalten

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen liegen zur Einsichtnahme vom 30.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 wie folgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, Pirmasens, Zimmer 113, 1. OG öffentlich aus:

Montag u. Dienstag

08.30 – 12.30 Uhr

nachmittags

Terminvereinbarung möglich

Mittwoch

ganztägig geschlossen

(Terminvereinbarung jedoch möglich)

Donnerstag

08.30 – 12.30 Uhr

14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

08.30 – 13.00 Uhr

2.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat Jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Pirmasens, 22.01.2026
Klaus Weber, Bürgermeister