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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 50/2023
Verbandsgemeinde
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Kanalbenutzungsgebühren 2023

Absetzung von Frischwasser bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren bei einem Anschluss an die Kanalisation und bei Fäkalschlammbeseitigung mittels Tankfahrzeug

Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren können Wassermengen für Großvieheinheiten oder für Garten / Schwimmbad abgesetzt werden.

Für diese Absetzungen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der uns bis

spätestens 15. Januar 2024 zu übersenden ist.

Anträge die später eingehen, werden nicht berücksichtigt (Ausschlussfrist).

A) Viehhaltung

Je Großvieheinheit und Jahr können 12 cbm abgesetzt werden. Maßgebend ist hierbei das am 04.12.2023 gehaltene Vieh. Dabei gelten:

1 Pferd

als 1,00 Großvieheinheit

1 Rind bei gemischtem Bestand

als 0,66 Großvieheinheit

1 Rind bei reinem Milchviehbestand

als 1,00 Großvieheinheit

1 Schwein bei gemischtem Bestand

als 0,16 Großvieheinheit

1 Schwein bei reinem Zuchtschweinbestand

als 0,33 Großvieheinheit

Schafe bei ganzjähriger Bedarfsdeckung

aus der öffentlichen Wasserversorgung

als 0,05 Großvieheinheit

Absetzungen entfallen jedoch dann, soweit dabei 40 cbm je Haushaltsangehöriger und Jahr

unterschritten werden.

B) Aus anderweitigen Gründen (z.B. Garten/Schwimmbad)

Bei Wasser z.B. für Garten oder Schwimmbad, welches nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wurde, kann auf Antrag und gegen Nachweis (d.h. das Vorhandensein eines geeichten 2. Wasserzählers zum Zählen des Wassers, das nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet worden ist) die entsprechende Menge abgesetzt werden.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Verbandsgemeindewerke Pirmasens-Land unter Tel.-Nr. 06331 / 872-106 oder 872-107 gerne zur Verfügung. Den Vordruck finden Sie auch im Internet unter www./pirmasens-land.de/Werke/Vordrucke/Absetzung Kanalbenutz

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