Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren können Wassermengen für Großvieheinheiten oder für Garten / Schwimmbad abgesetzt werden.
Für diese Absetzungen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der uns bis
spätestens 15. Januar 2024 zu übersenden ist.
Anträge die später eingehen, werden nicht berücksichtigt (Ausschlussfrist).
A) Viehhaltung
Je Großvieheinheit und Jahr können 12 cbm abgesetzt werden. Maßgebend ist hierbei das am 04.12.2023 gehaltene Vieh. Dabei gelten:
| 1 Pferd | als 1,00 Großvieheinheit |
| 1 Rind bei gemischtem Bestand | als 0,66 Großvieheinheit |
| 1 Rind bei reinem Milchviehbestand | als 1,00 Großvieheinheit |
| 1 Schwein bei gemischtem Bestand | als 0,16 Großvieheinheit |
| 1 Schwein bei reinem Zuchtschweinbestand | als 0,33 Großvieheinheit |
| Schafe bei ganzjähriger Bedarfsdeckung | |
| aus der öffentlichen Wasserversorgung | als 0,05 Großvieheinheit |
Absetzungen entfallen jedoch dann, soweit dabei 40 cbm je Haushaltsangehöriger und Jahr
unterschritten werden.
B) Aus anderweitigen Gründen (z.B. Garten/Schwimmbad)
Bei Wasser z.B. für Garten oder Schwimmbad, welches nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wurde, kann auf Antrag und gegen Nachweis (d.h. das Vorhandensein eines geeichten 2. Wasserzählers zum Zählen des Wassers, das nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet worden ist) die entsprechende Menge abgesetzt werden.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Verbandsgemeindewerke Pirmasens-Land unter Tel.-Nr. 06331 / 872-106 oder 872-107 gerne zur Verfügung. Den Vordruck finden Sie auch im Internet unter www./pirmasens-land.de/Werke/Vordrucke/Absetzung Kanalbenutz