Der Verbandsgemeinderat stimmte nach vorheriger Einholung von ausführlichen Informationen und Abwägung der Sachlage der Annahme eines Sondereinsatzfahrzeugs in Form eines All Terrain Vehicles (Quad) durch den Förderverein der Feuerwehr Bottenbach Roter Hahn e.V. als Spende zu. Die Anschaffungskosten für das Neufahrzeug (Wert 12.650 €) und eines Transportanhängers trägt der Förderverein der Feuerwehr Bottenbach. Es gibt keinen Anspruch auf Ersatzbeschaffung. Das Fahrzeug wird nicht in den Feuerwehrbedarfsplan aufgenommen. Reparaturen und technische Veränderungen werden bis zu einem Höchstbetrag von 800,-- €/jährlich von der Verbandsgemeinde übernommen. Reparaturkosten, die diesen Betrag übersteigen, sind vom Förderverein zu tragen. Falls das Fahrzeug aus der Feuerwehrverwendung herausgenommen wird, wird es an den Förderverein zurückgegeben.
Der Verbandsgemeinderat beschloss den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Hauenstein für gegenseitige Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung.
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan für das Wasserwerk 2024 und der Festsetzung der laufenden Entgelte 2024 zu. Eine Erhöhung der Entgelte ist in 2024 nicht vorgesehen. Die Entgelte werden in einer gesonderten Bekanntmachung veröffentlicht.
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigungseinrichtungen 2024 und der Festsetzung der laufenden Entgelte 2024 zu. Eine Erhöhung der Entgelte ist in 2024 nicht vorgesehen. Die Entgelte werden in einer gesonderten Bekanntmachung veröffentlicht.
Der Rat stimmt der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu. Dabei wurden auch die während der Auslegung des Entwurfs nach § 97 Abs. 1 GemO von Bürgern eingebrachten Anregungen abgewogen. Die Verbandsgemeindeumlage soll in 2024 und 2025 um 1 % Punkt auf 32 % Punkte gesenkt werden. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden zur amtlichen Bekanntmachung gesondert öffentlich ausgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Werksausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat, die Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, zum Abschlussprüfer der Verbandsgemeindewerke für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026 zu bestellen.
Kindergarten Liederschiedt:
Herr Bürgermeister Weber informierte den Rat, dass für den Kindergarten Liederschiedt eine Förderzusage unter Vorbehalt eingegangen ist.
Nachdem der Bund die Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung gesperrt hat, kann ein Zuwendungsantrag nicht mehr eingereicht werden. Deshalb wird eine kommunale Wärmeplanung derzeit nicht durchgeführt.
Der Rat wurde informiert, dass der Aufzug der Verwaltung für ca. 15.000 € zur Erfüllung der Sicherheitsnormen repariert werden muss.
Der Rat wurde über die verbandsgemeindeweite Blackoutübung vom 02.11.2023 informiert. Die Übung erfolgte unter dem Szenario eines Langzeitstromausfalles unter Einbindung aller Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde, der Feuerwehreinsatzzentrale Lemberg, der Verbandsgemeindewerke, des Bauhofes der Verbandsgemeinde sowie des Krisenstabes der Verwaltung. Dabei wurden insbesondere die Notfallkommunikation erprobt und die Notstromaggregate getestet.
Bürgermeister Weber informierte ausführlich über den Stand der Aufarbeitung der Greensill-Bankenpleite und des Schadens für die Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinde hat ihre Forderungen in Höhe von 2 Mio. Euro gegen die Greensill-Bank im Insolvenzverfahren an einen Risikokapitalinvestor (Forderungsaufkäufer) für 600.000 € verkauft. Dies entspricht 30 % des Forderungswertes. Der Zahlungseingang ist erfolgt. Unabhängig davon, versucht die Verbandsgemeinde derzeit einen weiteren Betrag (Versicherungssumme 500.000 €) von der Kassenversicherung der Verbandsgemeinde zu erhalten. Dazu ist der Nachweis eines schuldhaften Verhaltens von Mitarbeiter erforderlich. Bisher wird von der Kassenversicherung allerdings das für eine Leistungspflicht notwendige schuldhafte Verhalten nicht anerkannt. Eine diesbezügliche Klage gegen die Versicherung ist in Vorbereitung.
Des Weiteren hat die Verbandsgemeinde gegen eine/n Beschäftigte/n ein Disziplinarverfahren durchgeführt, welches kurz vor dem Abschluss steht. Unabhängig von dem laufenden Disziplinarverfahren kann ein Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Bürgermeisterin nur der Landkreis, vertreten durch die Landrätin, durchführen. Bisher wurde noch kein Verfahren eingeleitet. Dem Bürgermeister gegenüber wurde jedoch versichert, dass die Einleitung geprüft und diesbezüglich nochmals Akten angefordert werden.
Nach vielen Stellungnahmen und Gutachten von Rechtsanwaltskanzleien hat sich der Verbandsgemeinderat, aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos im Verhältnis zur geringen Erfolgsaussicht einer Klage - verbunden mit der relativ geringen möglichen Schadensminderung - entschieden, nicht haftungsrechtlich gegen die handelnden Personen in dem Verfahren der Geldanlage bei der Greensill-Bank vorzugehen und diesbezüglich kein Klageverfahren einzuleiten. Näheres hierzu kann der beigefügten gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen entnommen werden.