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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 50/2024
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung gem. § 14. Abs. 2 des Landesgesetzes

des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 413);

Am Montag, dem 13. Januar 2025, findet um 19 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Hilst, Obere Straße 12, 66957 Hilst eine nichtöffentliche Wahlversammlung statt.

Tagesordnung:

1.

Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin der Löscheinheit Hilst

2.

ggf. Wahl eines stellvertretenden Wehrführers/einer stellvertretenden Wehrführerin der Löscheinheit Hilst

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Es handelt sich um eine dienstliche Veranstaltung. Die Feuerwehrangehörigen werden gebeten vollzählig an der Wahlversammlung teilzunehmen.

Pirmasens, 02.12.2024
gez. Klaus Weber, Bürgermeister