Die Sparkasse Südwestpfalz will der Verbandsgemeinde eine eigene Plattform schaffen, mit der sie das Stiftungswesen in der Verbandsgemeinde positionieren kann. Die Sparkasse Südwestpfalz stellt hierfür 100.000,00 € Grundstockvermögen zur Verfügung
In der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land existiert bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stiftung zur Bündelung bürgerschaftlicher Engagements für die unterschiedlichen Bereiche des freiwilligen Wirkungskreises. Aufgrund der demographischen Entwicklung, vieler kinderloser Personen und einem stärkeren Engagement für das Gemeinwesen wird erwartet, dass Menschen eine Möglichkeit suchen, ihr Vermögen für steuerbegünstigte Zwecke in der Verbandsgemeinde stiften zu können. Daher besteht ein großes Interesse eine „Stiftung - Gut für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land“ ins Leben zu rufen, um einen „ewigen“ Wert zu schaffen, deren Erträge zum Wohle der Verbandsgemeinde dauerhaft eingesetzt werden können. Der Wirkungskreis der Stiftung wird auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land begrenzt.
Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gemeinnützige Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.
Die erwirtschafteten Erträge der Stiftung „Stiftung - Gut für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land“ werden einmal jährlich durch die DT Deutsche Stiftungstreuhand, auf Basis eines Beschlusses des Stiftungsrates, für gemeinnützige und mildtätige Zwecke ausgezahlt.
Der Stiftungsrat besteht aus geborenen und gewählten Mitgliedern. Er ist mit bis zu 9 stimmberechtigten Personen besetzt. Geborenes stimmberechtigtes Mitglied des Stiftungsrates ist der/die jeweilige amtierende Bürgermeister*in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land.
Die Benennung der weiteren Mitglieder des Stiftungsrates erfolgt durch den Verbandsgemeinderat. Hierbei soll möglichst darauf geachtet werden, dass es sich zur Hälfte um Mitglieder aus der Bürgerschaft handelt, die keinem politischen Gremium angehören. Sie werden analog zur Wahlperiode des Verbandsgemeinderates für fünf Jahre bestellt.
Der Stiftungsrat legt die zu fördernden Projekte und Organisationen fest, plant die Aktivitäten der Stiftung „Stiftung - Gut für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land“, organisiert die Öffentlichkeitsarbeit und das Stiftungsmarketing in der Verbandsgemeinde und kümmert sich um die Stifter- und Spendergewinnung.
Die Stiftung „Stiftung - Gut für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land“ soll bürgerschaftliches finanzielles Engagement dauerhaft zum Wohle der Bevölkerung in der Verbandsgemeinde wecken.
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Namensgebung „Stiftung – Gut für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land“ zu. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Übernahme der gemäß § 7 Stiftungserrichtungsvertrag abzutretenden vertraglichen Rechte aus dem Stiftungsverwaltungsvertrag zu. Weiterhin stimmte der Verbandsgemeinderat dem beiliegenden Entwurf der Errichtungsvereinbarung zu und nahm von der Stiftungssatzung und dem Stiftungsverwaltungsvertrag der Stiftergemeinschaft Sparkasse Südwestpfalz Kenntnis.
Nach Einrichtung der Stiftung wird noch auf der Homepage und im Amtsblatt durch gesonderte Mitteilungen auf die Stiftung, die Stiftungszwecke sowie die Möglichkeit Gelder in die Stiftung einzubringen hingewiesen.
Wirtschaftsplan Wasserwerk 2025 sowie Abwasserbeseitigungseinrichtung 2025 mit Festsetzung der lfd. Entgelte 2025: Der Verbandsgemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan Wasserwerk 2025 mit Festsetzung der laufenden Entgelte 2025, den Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigungseinrichtung 2025 mit Festsetzung der lfd. Entgelte 2025 und die hierfür erforderlich die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde. Die festgesetzten laufenden Entgelte für 2025 werden in einer eigenen Bekanntmachung der Werke veröffentlicht.
Einvernehmen zu den Haushaltsplanansätzen des Landkreises für die Grund -und Realschule Plus in Vinningen für 2025: Der Verbandsgemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu den Haushaltsplanansätzen des Landkreises für die Grund -und Realschule Plus in Vinningen für 2025. Die Verbandsgemeinde wird an den Kosten der Schule entsprechend den Schülerzahlen für die Grundschule beteiligt. In 2025 ist unter anderem der Austausch der Geräteraumtore und Sanierung der Außentüren zum Sportbau, die Teilsanierung der Toiletten, die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes, die Sanierung eines Fachraumes, Maßnahmen aus wiederkehrender Prüfung der Versammlungsstätten sowie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle vorgesehen. Der Verbandsgemeinde legt Wert auf die zügige Durchführung der geplanten Toilettensanierung in 2025. Der Anteil der Verbandsgemeinde an den Kosten der Grundschule in Vinningen beträgt laut Planung für 2025 287.000 €.
Richtlinie zur Förderung touristischer Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung:
Der Tourismusausschuss hat am 07.11.2024 eine Richtlinie zur Förderung touristischer Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung beschlossen. Diese bedurfte aber noch der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats. Der Rat stimmte der vorgelegten Förderrichtlinie zu. Die Förderrichtlinie wird gesondert bekanntgemacht.
Im Nichtöffentlichen Teil stimmte der Verbandsgemeinde der Verpachtung eines Teilstückes des Sachbaches beginnend ab der Brücke am Eingang des Storrbachtales bis zur Brücke am Ortseingang Salzwoog zu. Die Verpachtung wurde zuvor im Amtsblatt öffentlich ausgeschrieben.