Gem. § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem/der Standesbeamten*in eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.
Eheschließungen in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land finden bisher im Trauzimmer der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstr. 19, 66953 Pirmasens statt.
Künftig ist eine Eheschließung durch den/die Standesbeamten*in, auf Wunsch, auch im Kulturzentrum „Alte Kirche“ Vinningen möglich.
Hiermit widme ich das Kulturzentrum „Alte Kiche“ Vinningen mit Wirkung vom 1. März 2024 zum Trauort, d.h. zur Außenstelle des Standesamtes Pirmasens-Land.
Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter www.pirmasens-land.de abgerufen werden.