Titel Logo
Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 6/2026
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen / Melderegisterauskünfte an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land darf nach § 50 Abs. 1-3 Bundesmeldegesetz (BMG), Parteien und anderen Trägern von Wählergruppen an Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk und Adressbuchverlagen, Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften, sowie den Tag und die Art des Jubiläums von Einwohnern erteilen.

Eine Auskunft nach § 50 Abs. 1-3 BMG hat allerdings zu unterbleiben, sofern Betroffene hiergegen Widerspruch eingelegt haben (§ 50 Abs. 5 BMG) und dementsprechend eine Übermittlungssperre im Melderegister eingetragen worden ist.

Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens einzulegen.