Priorisierung der Verwendung der Fördermittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm: Bei der Antragstellung für die Fördermittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm wurde bei verschiedenen Maßnahmen ein Eigenanteil vorgesehen, damit bei Nichtbewilligung von geplanten Maßnahmen keine Fördermittel verfallen. Die Fördermittel wurden wie beantragt bewilligt. Die Maßnahmen sollen ohne Eigenanteil ausgeführt werden. Der Verbandsgemeinderat hat folgende Priorisierung festgelegt:
Zusätzlich entstehende Personalausgaben für 3 Jahre bis zu 5 % der Zuwendung als nicht-investive Ausgaben, aufgrund der Erhöhung von Stellenanteilen, 95.000 €.
Digitale Kommunalverwaltung: Maßnahmen zum Auf- und Ausbau einer digitalen Kommunalverwaltung z.B. Ausrüstung des Besprechungsraumes Zimmer 111, Sitzungssaal und FEZ Lemberg mit digitalen Tafeln zur Steigerung der Besprechungseffizienz bzw. Vorstellungen in Ratssitzungen, Besprechungen der Verwaltung und der Feuerwehr, Ausstattung der Mitarbeitenden mit Notebooks zur Verbesserung des mobilen Arbeitens sowie Verbesserung bzw. Ausstattung mit einem Videokonferenzsystem für Videokonferenzen und Onlineschulungen im Ratssaal und Besprechungszimmer, Monitor für Ratssaal für Hybride Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen. Beantrage Gesamtkosten 32.000 €., Eigenanteil 13.146,03 €, Fördersumme RZN 18.853,97 €. Maßnahme entfällt vorerst.
Buchungssystem für Terminvergabe „Bürgerservice“: 1.200 €. Maßnahme entfällt vorerst.
Beschaffung aktueller Telefon-Hardware für die Cloud-Telefon-Anlage der Verbandsgemeindeverwaltung /Mobile Endgeräte: 10.000 €; Maßnahme entfällt vorerst.
Bürger-WLAN in der Verwaltung, 3.400 € incl. 3 Jahre laufender Kosten; kostenloses WLAN in der Verwaltung für Bürger/innen. Maßnahme entfällt vorerst.
Austausch vorhandener Serverlandschaft: Austausch vorhandener Serverlandschaft VG-Verwaltung (80.000 €) und Feuerwehrverwaltung (10.000 €), Eigenanteil 50.000 € reduziert., Fördersumme RZN neu von 40.000 € auf 90.000 € erhöht, durch Wegfall Eigenanteil.
Patchmanagement-System zur automatischen Updateversorgung der PCs/Notebooks/Server: Ausschreibungsergebnis 24.290,28 €, Kostenerhöhung gegenüber Antrag 7.090,28 €.
GData eMDR System für Erkennung von Cyberbedrohungen: 58.000 €, (Endpoint-Schutz) inkl. Plattform für Cyber-Sicherheitsschulungen.
Erweiterung Backup-Plattenspeicher für „Langzeitspeicherung“ von Snapshots: Ausschreibungsergebnis 1.585,98 €, Kosteneinsparung.914,02 €.
18 Tablets für Mitarbeiter zum Abrufen von digitalen Inhalten aus dem Dokumentenmanagementsystem (mobile Aktennutzung u.a. im Außendienst), 8.000 €. Maßnahme entfällt vorerst.
Umstellung auf neue ThinClients: Erhöhung Fördersumme 10.900 €.
Umsetzung Netzsegmentierung (u.a. Netztrennung für Drucker), 5.000 €. Maßnahme entfällt vorerst.
Modernes Cluster Firewall-System für die Verwaltung und Außenstellen der Verwaltung, Ausschreibungsergebnis 26.386,61 €,
Defibrillator für die Öffentlichkeit im Verwaltungsgebäude, 2.000 €. Maßnahme entfällt vorerst.
Verbesserung der Waldbrandvorsorge und der Fähigkeiten zur Bekämpfung von Waldbränden: Erwerb von entsprechender Ausrüstung Fördersumme RZN 85.345 €, Maßnahmen werden ohne Eigenanteil auf die Fördersumme reduziert.
Kapitel II
Grundschule in Vinningen: Fenster- und Fassadensanierung Grund- und Realschule + Vinningen Bau A Südseite: Bei der Schule Vinningen handelt es sich um eine sog. verbundene Grund- und Real-schule Plus unter Trägerschaft des Landkreises. Die Verbandsgemeinde wird entsprechende Ihrem Grundschüleranteil an den Kosten beteiligt. Ca. 50 % der Kosten trägt dadurch die Verbandsgemeinde. Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 16.06.2025 beschlossen dem Landkreis einen Teil ihrer Fördermittel zur Verbesserung des Hof- und Gebäudezustandes im Hinblick auf die Grundschüler einzusetzen. Gesamtkosten der Maßnahme laut Kostenschätzung der Kreisverwaltung 500.000 €, Anteil der Verbandsgemeinde 250.000 €,
Entsiegelung Schulhof Grund- und Realschule+ Vinningen: Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 16.06.2025 beschlossen sich an der Maßnahme zur Entsiegelung des Schulhofes zu beteiligen. Die Gesamtkosten betragen nach der Kostenschätzung der Kreisverwaltung 1.000.000 €. Hierzu beantragt die Kreisverwaltung einen Bundeszuschuss, Natürlicher Klimaschutz in Kommunen 90 % = 900.000 €. Von dem verbleibenden Anteil von 100.000 € übernimmt die Verbandsgemeinde die Hälfte von 50.000 €
Beschattung Verwaltungsgebäude Rückseite und Ratssaal: Herstellung von Beschattungseinrichtungen an Fenstern: geplante Kosten 26.915 €. Vorerst nur Beschattung Ratssaal 6.915 €. Beschattung Verwaltungsgebäude nur wenn Maßnahmen an Grundschulen billiger werden. Bei der Beschattung des Ratssaales sollen vorerst nur Innenrollos für die Fenster an der Seite der Leinwand angeschafft werden.
Kapitel III
Eigenanteil der Verbandsgemeinde an der Neukonzeption des PWV-Grundwanderwegenetzes: Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen sich an der Neukonzeption des PWV-Grundwanderwegenetztes zu beteiligen. 22.571,34 €
Neukonzeption des Burgeninformationszentrums Lemberg: Konzeption für die Einrichtung von Besucher- und Erlebniszentren, Planungen zur Vorbereitung der Investitionen, 15.000 €.
Ausstattung des Burgeninformationszentrum: 40.000 €. Kosten vorläufig auf Fördersumme reduziert. Ausführung kann erst nach Planung (Neukonzeption) und der Sanierung des Gebäudes durch die Ortsgemeinde erfolgen. Kostenschätzung liegt noch nicht vor.
Neuer Themenwanderweg Erneuerbare Energien Kröppen: Geplante Kosten 10.000 € Eigenanteil 5.000 €, Fördersumme RZN 5.000 €; Maßnahme entfällt vorerst bis andere Maßnahmen ausgeführt sind.
Aufwertung Themenwanderweg Schmugglerpfad Kröppen: Neuanlage Einlauf Wasserfall, neues Spielgerät und Bau einer Hütte am Parkplatz des Premiumwanderweges Schmugglerpfad, (Zoll & Schmuggel in der Grenzregion), Kosten 10.000 € Eigenanteil 5.000 € Fördersumme RZN 5.000 € geplant. Maßnahme entfällt vorerst bis andere Maßnahmen ausgeführt sind.
Neuanlage neuer Premiumwanderweg in Vinningen, Weg Kälberklamm: Investive Maßnahmen zur Optimierung und Qualität von Premiumwanderwegen, Kosten 10.000 €, Eigenanteil 5.000 €, Fördersumme RZN 5.000 €. Reduzierung Eigenanteil,
Radwege Lückenschluss:
Maßnahmen zur Radverkehrsführung auf Basis eines regionalen Konzeptes der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises sowohl Radverkehrsführungen für den Alltagsradverkehr als auch unter touristischen Aspekten.
Lückenschluss zum bestehenden Radwege L 485/L486 Lemberg-Salzwoog: Anschluss von Lemberg an das Überregionale Radwegenetz von Lemberg-Salzwoog in das Dahner-Felsenland und nach Weissenburg, Frankreich. Der geplante Anschluss verläuft hauptsächlich über Wege des Forstes und ist bereits im Planverfahren festgelegt. Gesamtkosten 385.000 €, Förderung Sonderprogramm „Stadt und Land“ 75 %, 288.750 €, verbleibt 96.250 €.
Lückenschluss Bottenbach-Kleinsteinhausen: Alternativroute zum Radwegekonzept des Landkreises mit LBM besprochen, Anbindung von überkommunalen Radverkehr von Bottenbach ohne Landstraße über sicheren Radweg (Feldweg) nach Kleinsteinhausen auf Bestandsweg. Anschluss an Bestandsnetz Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Kosten 200.000 € Förderung Sonderprogramm „Stadt und Land“ 75 %, 150.000 €, verbleibt 50.000 €.
Fördersumme RZN 146.250 €.
Maßnahme "Schutzhütten für Wandernde": Errichtung von insgesamt 3 Schutzhütten auf den Prädikatswanderwegen der Verbandsgemeinde. Eulenfels-Tour, Altschlosspfad und Flößer-Tour. An einigen stark frequentierten Verweilpunkten fehlt eine entsprechende Möblierung vor allem durch Schutzhütten. Bänke & Sitzgruppen wurden in den Jahren aufgestellt, aber eine Schutzmöglichkeit für die Wandernden besteht bisher nicht. 50.000 €, Eigenanteil VG 40.000 €, Fördersumme RZN 10.000 € geplant. Maßnahme soll vorerst entfallen.
Für das Projekt Aufwertung Themenwanderweg Schmugglerpfad Kröppen wird ein Antrag auf Förderung Leader Plus gestellt. Bei Veränderung von Kosten bzw. Wegfall von Zuwendungen wird die Priorisierung so angepasst, dass die Fördermittel ausgeschöpft werden und die Maßnahmen ohne Eigenanteil durchgeführt werden.
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie Erteilung der Entlastung 2024:
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und erteilte dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten soweit sie vertreten haben, Entlastung für das Haushaltsjahr 2024.
Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung 2025: Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz hat am 22.10.2025 und am 04.11.2025 eine unvermutete überörtliche Prüfung der Kasse (Zahlungsabwicklung) durchgeführt.
Grundsatzbeschluss zur Verwendung des Sondervermögens „Rheinland-Pfalz Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“:
Mit dem Bundesgesetz zur Finanzierung der Infrastruktur von Ländern und Kommunen hat der Bundestag beschlossen, den Ländern einen Betrag von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung in Sachinvestitionen in Infrastruktur der Länder und Kommunen zu gewähren. Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Reinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ beschlossen, mit diesen Mitteln des Bundes und eigenen Mitteln, ein Sondervermögen einzurichten. Dieses Sondervermögen des Landes Rheinland-Pfalz ist vorgesehen für Investitionen in die Bereiche Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung und Digitalisierung.
Aus diesem Sondervermögen erhält der Landkreis Südwestpfalz 79 Millionen Euro und wird voraussichtlich 2/3 an die Verbandsgemeinden weiterleiten. Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land erhält daraus aufgeteilt auf 12 Jahre voraussichtlich ca. 6,6 Millionen Euro. Die Verbandsgemeinden müssen bis zum 27.01.2026 dem Landkreis die aus dem Fördertopf vorgesehenen Investitionsvorhaben melden.
Nach der gemeinsamen Erklärung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden soll voraussichtlich die Mindestinvestitionssumme je Maßnahme 250.000 € betragen. Bei einer Mindestinvestitionssumme je Maßnahme von 250.000 € ist keine gerechte Verteilung eines Teilbetrages der Fördermittel der Verbandsgemeinde auf die Ortsgemeinden nach Einwohnerzahlen möglich. Die Verbandsgemeindeumlage musste in 2026 und 2027 um 3 Umlagepunkte erhöht werden. Bei der Durchführung der in den nächsten Jahren vorgesehenen Investitionen, insbesondere in die Schule in Lemberg, muss zur Finanzierung dieser Maßnahmen von einer weiteren Erhöhung ausgegangen werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Mittel der Verbandsgemeinde aus dem Sondervermögen vollständig für die in den nächsten Jahren in der Verbandsgemeinde vorgesehenen Investitionen zu verwenden. Dadurch erhalten alle Ortsgemeinden durch die Anrechnung auf die Verbandsgemeindeumlage einen entsprechenden Vorteil.
Der Verbandsgemeinderat beschloss, die der Verbandsgemeinde in den nächsten 12 Jahren aus dem Sondervermögen Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ zufließende Mittel für eigene Investitionsvorhaben zu verwenden.
Bei der ersten Anmeldung für das Regionalbudget sollen folgende Investitionsvorhaben der Verbandsgemeinde angemeldete werden:
Neubau Feuerwehrhaus Hilst, 2026 bis 2030, 1.100.000 €
Neubau Feuerwehrhaus Schweix, 2026 bis 2030, 1.100.000 €
Um- und Anbau Feuerwehrhaus Kröppen, 2026 und 2027, 350.000 €
Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen 1.000.000 € in den nächsten 12 Jahren
Investitionen in den Schulbereich Grundschule Lemberg (Schulsporthalle und Leerschwimmbecken), 2032 bis 2037, 1.950.000 €.
Erneuerung Leitungsnetz Wasser- und Abwasser innerorts 1.000.000 €
Erhöhung des Bezugspreises des Amtsblattes ab dem 01.04.2026:
Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde wird durch die Linus Wittich Medien KG, Föhren, gedruckt und insgesamt an 6.175 Haushalte verteilt. Die Kosten der Verteilung trägt der Verlag. Die Verteilung Kosten sind im Bezugspreis enthalten. Der Bezugspreis wurde zum 01.01.2024 auf 1,28 € Exemplar und Quartal und ab dem 01.01.2025 auf 1,44 € Exemplar und Quartal zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 7 % erhöht.
Die Linus Wittich Medien KG bittet mit Schreiben vom 28.11.2025 um eine weitere Bezugspreiserhöhung und Einführung einer Preisgleitklausel. Die Erhöhung des Bezugspreises wird ausschließlich mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes begründet.
Die Laufzeit von zwei Jahren für die weitere kostenfreie Nutzung der App beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2028. Die Kündigungsfrist für den Vertrag wird auf sechs Monate reduziert.
Zum 01.04.2026 erhöht sich der Bezugspreis des Amtsblattes von derzeit 1,44 € je Exemplar und Quartal = jährliche Gesamtkosten (6.175 Exemplare x 1,44 € = 8.892,00 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer 622,44 € = 9.514,44 je Quartal x 4) = 38.057,76 € auf 1,64 € je Exemplar und Quartal bis zum 31.12.2026 = jährliche Gesamtkosten (6175 Exemplare x 1,64 € = 10.127 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer 708,89 € = 10.835,89 € je Quartal x 4 = jährliche Gesamtkosten 43.343,56 € für 22 Seiten um insgesamt 5.285,80 €. (Preissteigerung je Exemplar und Quartal, Netto 0,20 €).
Zum 01.01.2027 erhöht sich der Bezugspreis des Amtsblattes von 1,64 € je Exemplar und Quartal = jährliche Gesamtkosten (6175 Exemplare x 1,64 € = 10.127 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer 708,89 € = 10.835,89 je Quartal x 4) = 43.343,56 € auf 1,77 € je Exemplar und Quartal bis zum 31.12.2027 = jährliche Gesamtkosten (6175 Exemplare x 1,77 € = 10.929,75 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer 765,08 € = 11.694,83 € je Quartal x 4 = jährliche Gesamtkosten 46.779,32 € für 22 Seiten um insgesamt 3.435,76 €.(Preissteigerung je Exemplar und Quartal, Netto 0,13 €).
Ab dem 01.01.2028 erhöht sich der Bezugspreis entsprechend der Preisgleitklausel Prozentual entsprechend der Erhöhung des Mindestlohns.
Der vorstehende Bezugspreis gilt für durchschnittlich 22 Seiten jährlich. Eine Mehrseite kostet 29 € je Seite und Woche x 52 Wochen = 1.508,00 € jährlich zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer 105,56 € = insgesamt 1.613,56 €.
Die App ist bis zum 31.03.2028 kostenlos. Danach muss über die weitere Nutzung der App entschieden werden.
Der Verbandsgemeinderat hat der Vertragsänderung und der Bezugspreiserhöhung zugestimmt.
Rahmenvereinbarung für die Betreuung während der Schulferien und der beweglichen Ferientage an den Grundschulen im Landkreis Südwestpfalz: Der Landkreis Südwestpfalz hat eine Rahmenvereinbarung entworfen und den Verbandsgemeinden im Landkreis Südwestpfalz vorgelegt, um gemeinsame Grundsätze für die Umsetzung der Ferienbetreuung sowie deren Finanzierung einheitlich zu regeln. Ziel der Vereinbarung ist die gemeinsame Organisation und Sicherstellung von Ferienfreizeiten sowie der Betreuung an beweglichen Ferientagen, wie sie nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vorgeschrieben sind.
Zunächst werden bei der Einteilung die Grundschulkinder bevorzugt, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen. Falls die Teilnehmerplätze nicht durch die oben genannte Gruppe ausgebucht sind, werden die freien Plätze durch Grundschulkinder der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land aufgefüllt.
Der Verbandsgemeinderat stimme dem Abschluss der beigefügten Rahmenvereinbarung für die Betreuung während der Schulferien und der beweglichen Ferientage an den Grundschulen im Landkreis Südwestpfalz zu.
Änderung der Zweckvereinbarung zur Grundschule Bottenbach zwischen der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land: Die Zweckvereinbarung wurde im Jahr 2020 überarbeitet und aktualisiert. In der praktischen Anwendung hat sich inzwischen gezeigt, dass die Regelung in § 4 der Zweckvereinbarung nicht zweckmäßig ist. Aus diesem Grund wurde dieser Paragraf wie folgt angepasst: „Die Zweckvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.“
Genehmigung Haushaltsplan: Herr Weber teilte mit, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für die Jahre 2026 und 2027 genehmigt worden sind und damit die veranschlagten Maßnahmen umgesetzt werden können. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Umlageerhöhung von 3 % anerkannt und diese trotz Erhöhung verbleibende Defizit mitgetragen.
Künstliche Intelligenz: Herr Weber informierte, dass auf Initiative der Verwaltung unter maßgebender Arbeit von Herrn Scheidle die Verbandsgemeinden im Landkreis abgesprochen haben gemeinsam eine KI anzuschaffen und hierzu einen Förderantrag für interkommunale Zusammenarbeit zu stellen. Der Förderantrag muss bis zum 15.03.2026 gestellt werden. Die KI müsste 5 Jahre genutzt werden. In den ersten zwei Jahren würde die Anschaffung der KI mit 320.000 € gefördert werden. Danach müssen die Kosten selbst getragen werden. Die Förderung trägt die Kosten der ersten beiden Jahre. Die geplante KI würde mehrere Bereiche wie Textverarbeitung und Auskunftssystem, sowie eine Chatbot für die Homepage und evtl. eine TelefonKI umfassen. Ob auch eine TelefonKI aufgenommen wird, wird noch mit den anderen Verbandsgemeinden abgestimmt. Die Ortsbürgermeister werden in der nächsten Sitzung entsprechend informiert. Der Verbandsgemeinderat wird in der Sitzung am 03.03.2026 über den Förderantrag beschließen.
Blackoutübung: Am Donnerstag, 29.01.2026 findet eine Blackoutübung der Verwaltung und der Feuerwehr statt. Ziel ist die Testung der Kommunikationsfähigkeit in einem Blackoutfall. Die Verwaltung und die Feuerwehr werden unter Notstrom getestet. Die Kommunikation erfolgt über 4 Meterband Analogfunk. Es werden auch Starlinkverbindungen aufgebaut und Wärmeinseln von einigen Ortsgemeinden getestet.
Treffen Lenkungsausschuss Kindergarten Liederschiedt: Herr Weber berichtete vom Treffen des Lenkungsausschusses Kindergarten Liederschiedt am 26.01.2026 mit hochrangigen Vertretern des Bildungsministeriums und der Staatskanzlei. An dem Treffen haben Vertreter der Kreisverwaltung, der Staatskanzlei, des Ministeriums für Bildung, der Academie de Nancy in Metz, die Ortsbürgermeister von Hilst und Schweix, die Bürgermeister von Haspelschiedt und Roppeviller, die Kindergartenleitung und Vertreter der Verbandsgemeinde teilgenommen. Schwerpunkt der Gespräche waren die Finanzierung des Kindergartens, aber auch Abstimmungen im Betrieb des Kindegarten zwischen französischen und deutschen Regeln.