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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 9/2024
Verbandsgemeinde
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Landkreis Südwestpfalz

Anmeldungen an den weiterführenden Schulen im Landkreis

Nach 542 SchülerInnen im Vorjahr wurden für das neue Schuljahr an den weiterführenden Schulen im Landkreis Südwestpfalz 549 Kinder angemeldet. Aus dem Landkreis kommen 379 davon.

Über die Aufnahme wird jeweils nach den Kriterien der rheinlandpfälzischen Schulordnung entschieden. Relevant sind beispielsweise Geschwisterkinder an der Schule, die Sitzgemeinde der Schule oder Leistungskriterien.

Den IGS Contwig und Thaleischweiler-Fröschen liegen über die möglichen 112 Anmeldungen hinaus weitere vor. Hier können keine weiteren Anmeldung mehr erfolgen. An den anderen weiterführenden Schulen im Landkreis dürfen sich noch SchülerInnen anmelden. Insofern werden hier noch Anmeldungen von SchülerInnen erwartet, die auch noch aufgenommen werden könnten. Bei der RS+ Rodalben kommen in der Regel SchülerInnen in den Folgejahren, insbesondere ab der 7. Klasse hinzu.

Anmeldungen:

Kreisrechtsausschuss tagt

Am Donnerstag, 29.02.2024, findet unter Vorsitz von Rechtsassessorin Lisa-Marie Vester im Gebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz ab 10:30 Uhr eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses im 2. Fraktionszimmer, Raum 015 statt.

Abweichende Öffnungszeiten bei Recyclinghöfen

Der Recyclinghof Fischbach ist am Mittwoch, 28.02. und am Samstag, 02.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der Recyclinghof Dahn-Reichenbach angefahren werden.

Der Recyclinghof in Hauenstein ist am Montag, 26.02.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der der Recyclinghof Dahn-Reichenbach angefahren werden.

Der Recyclinghof Heltersberg ist am Mittwoch, 28.02.24 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der Recyclinghof Donsieders angefahren werden.

Der Recyclinghof Waldfischbach-Burgalben ist am Samstag, 02.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der Recyclinghof Donsieders oder Heltersberg angefahren werden.

Der Recyclinghof Wallhalben ist am Donnerstag, 29.02.2024 und am Samstag, 02.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeiten können der Recyclinghof Contwig angefahren werden.

Da Personal ausfällt sind keine Vertretungen für die regelmäßigen Öffnungszeiten bei den betroffenen Recyclinghöfen möglich. Die Kreisverwaltung bittet die Bevölkerung dies zu beachten und um Ihr Verständnis.

Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere ist online

Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun? Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, soll nun deutlich erleichtert werden. MelBA-online, das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ ist seit 05.02.2024 online. Mit der Fachanwendung MelBA-online schaffen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein gemeinsames Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten. Somit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge. Ohne weitere Software zu installieren ermöglicht es die Fachanwendung im Bürgerportal den Nutzenden selbständig, die von ihnen gehaltenen Tiere der für sie zuständigen Behörde zu melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit vereinfacht es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes. Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung ohne Zeitversatz auf den gleichen Datensatz zu. Somit verfügen die Bürger und ihre Behörde immer über den gleichen Kenntnisstand zu den erforderlichen Informationen. MelBA-online erleichtert die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt ergeben, beispielsweise dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Damit entlastet MelBA-online Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz. Der Zugang für Bürger zu MelBA-online, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, können diese sich unter https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/ generieren. Für die betroffenen Bürger hat die Abteilung Naturschutz im verantwortlichen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und nachhaltige Entwicklung zwei Online-Informationsveranstaltungen geplant. Eine Anmeldung ist erforderlich und hat über https://um.baden-wuerttemberg.de/melba zu erfolgen. Sie finden statt am 21.02.2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr und am 09.04.2024 um 18:00 bis 20:00 Uhr.