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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 9/2025
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung:

Vorarbeiten nach § 4a Landesstraßengesetz (LStrG)

L 484 Ortsumgehung Niedersimten

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, beabsichtigt, das o. g. Bauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit durchzuführen. Die Planung und Baurechtschaffung für das o. g. Vorhaben werden vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Auf Grund § 4a LStrG wird folgende Duldungsverfügung öffentlich bekanntgemacht:

Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten L 484 Ortsumgehung Niedersimten Vermessungsarbeiten

im Zeitraum vom 14.03.2025 bis 31.05.2025

durchgeführt werden.

Zur Durchführung der Vermessungen müssen vorhandene Wege und Straßen begangen sowie Flurstücke (auch diejenigen, die sich in Privateigentum befinden) betreten und Hilfsmittel zur Vermessung zeitweise aufgestellt werden.

Die Vermessungen dienen der Vorbereitung der Planung - durch sie wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Flächen für die spätere Baudurchführung in Anspruch genommen werden, ist damit nicht verbunden.

Da die genannten Vermessungen im lnteresse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 4a LStrG verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden durch ein vom Landesbetrieb Mobilität beauftragtes Vermessungsbüro durchgeführt.

Die Vermessungen finden in einem Korridor statt, der die Gemarkungen Winzeln, Obersimten und Niedersimten umfasst (siehe auch die beigefügten Kartenausschnitte).

Kaiserslautern, den 21.02.2025
Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern
Volker Priebe, stellvertretender Dienststellenleiter