Wer Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden beobachtet, kann sich mit seinen Hinweisen an eine sog. Hinweisgeberstelle wenden. Hinweisgebende tragen damit Sorge, dass die Verstöße aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden. Zeitgleich genießen sie durch ein neues Gesetz Schutz vor Benachteiligung, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen könnte.
Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist dabei zentrale Ansprechpartnerin. Das Hinweismeldeportal finden Sie auch über die Internetseite der Stadt Püttlingen (hier Rathaus&Service/ Bürgerdienste online/ Hinweisgeberstelle).
Bitte beachten Sie: Bei akuten Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Bedenken Sie bitte auch, dass ein Missbrauch der Meldestelle durch vorsätzlich unwahre Meldungen strafrechtliche Konsequenzen haben kann.