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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Stadt Püttlingen

Anlässlich einer in der Gemarkung Kölln, Flur 02 (Weinbergstraße 20/ Beim vordersten Krepp) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 43/1 und 70/1 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 28.03.2025 um 15.00 Uhr

Treffpunkt: vor Haus Weinbergstraße 20, Kölln

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 07.03.2025

Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur