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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 13/2023
Titelseite 4c
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Missbrauch der Hundekotbeutelspender - Massive Verschmutzung des Köllerbachs

Hundekotbeutel in der Ufervegetation des Köllerbachs

Die beiden Gruppen „Familie und Freunde Stuppi-Felten“ und „NVV Püttlingen“ sammelten unzählige Hundekotbeutel im Bereich des Köllerbachs

Die Zahl der Hundebesitzer ist in den letzten Jahren massiv gestiegen und damit auch die Zahl der ungewünschten Hundekothäufchen entlang von Bürgersteigen, in Parks und Grünflächen sowie in Wald und Flur. Beschwerden kommen einerseits von den Landwirten, die sich massiv über die Verschmutzung ihrer Wiesen und Äcker beschweren, aber natürlich auch von den zahlreichen Bürgern, deren Schuhsohlen ungewollt mit den Kothäufchen Bekanntschaft gemacht haben. Auch für die Mitarbeiter des Bauhofs, welche die Mahd von Grünstreifen entlang von Wegen durchführen, ist die Situation eigentlich unzumutbar.

Schon seit Jahren bemüht sich die Stadt Püttlingen darum, dieses Problem in den Griff zu bekommen. So wurde immer wieder über Artikel im Anzeiger oder auch mittels von Schildern an die Hundebesitzer appelliert, den Kot ihrer Tiere doch einzusammeln und in einem Mülleimer zu entsorgen. Ein weiterer Versuch, das Problem in den Griff zu bekommen, war die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Jahr 2019. Dies führte zwar einerseits zur Entspannung, indem die Fälle von Hundekot an den Schuhsohlen deutlich zurückgingen. Doch gibt es seitdem zunehmend ein neues Problem: Die Hundekottüten, welche den Hundebesitzern nun kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, landen häufig nach ihrer Benutzung in der Natur anstatt im Mülleimer. Worin genau die Motivation liegt, den Kot des Tieres erst einzusammeln und ihn dann mitsamt der Tüte wieder in die Natur zu werfen, ist rätselhaft. Anscheinend ist manchem Herrchen oder Frauchen das Tragen des benutzten Beutels bis zum nächsten Mülleimer zu viel, auch wenn die Zahl der Mülleimer, gerade auch in Verbindung mit den Hundekotbeutelspendern, ebenfalls deutlich erhöht wurde.

Eine Steigerung erfährt das Problem in Püttlingen noch, da hier offensichtlich Missbrauch mit den kostenfreien Beuteln betrieben wird, die in großen Mengen, unbenutzt wie benutzt, in die Landschaft geworfen werden. Insbesondere am Köllerbach und dessen Ufergehölzen haben sich inzwischen Tausende schwarzer Kotbeutel angesammelt, ein sehr unschöner Anblick. Vor allem aber stellt dies eine große Umweltbelastung dar, da das Plastik Jahrhunderte lang nicht verrottet. Die Tüten werden maximal zerkleinert und gelangen so in Boden und Grundwasser, werden über die Flüsse weiter transportiert oder gelangen in den Nahrungskreislauf von Tieren, teils mit verheerenden Folgen. Die Umweltschädlichkeit von Mikroplastik ist derzeit noch gar nicht genau absehbar.

Im Rahmen der Picobello-Aktion haben sich zwei Gruppen dem Problem gewidmet und gezielt Hundebeutel (u.a.) im Köllerbach und an dessen Ufervegetation eingesammelt. Der Natur- und Vogelschutzverein (NVV) Püttlingen hat sich im Bereich Mühlengrund die Mühe gemacht, die eingesammelten Hundebeutel zu zählen: obwohl die Reinigung aufgrund des hohen Wasserstandes nur einseitig möglich war, hat der NVV Püttlingen auf einer Laufstrecke von 250 Meter sage und schreibe 385 Tüten eingesammelt! Diese erschreckend hohe Zahl wurde auch am Köllerbach zwischen Ortsmitte Köllerbach und Kelterhaus Etzenhofen bestätigt. Hier sammelte die private Gruppe „Familie und Freunde Stuppi-Felten“, Müll und v.a. Kotbeutel ein, bei 300 Beuteln hat die Gruppe aufgehört zu zählen.

Der Stadtrat hat aufgrund der Problematik nun beschlossen, die Beutelspender entlang des Köllerbachs zukünftig alternativ mit biologisch abbaubaren Tüten mit der Zertifizierung „OK compost Home“ auszustatten. Gleichzeitig appelliert die Stadtverwaltung nochmals an alle HundehalterInnen, sich hier an geltende Vorschriften (Polizeiverordnung, einsehbar unter https://www.puettlingen.de/rathaus-service/ortsrecht-satzungen) zu halten. Das Hinterlassen von Hundekot oder Hundetüten stellt vielerorts eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld oder auch Bußgeld geahndet werden kann.