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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass seit 02.05.2024 pflanzliche Abfälle generell nicht mehr verbrannt werden dürfen.

Unter bestimmten Voraussetzungen durften pflanzliche Abfälle in den Monaten März bis Oktober verbrannt werden. Die Pflanzenabfallverordnung, welche diese Voraussetzungen regelte, wurde am 02.05.2024 aufgehoben. Das bedeutet, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle seither generell und ohne Ausnahme verboten ist.

Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung von Grüngut besteht:

  • Kompostieren Sie pflanzliches Material. Wertvolle Nährstoffe können so dem Boden zurückgegeben werden.
  • Nutzen Sie die Biotonne.
  • Nutzen Sie die Grüngutsammelstelle (Holzer Straße, 66292 Riegelsberg, oberhalb Waldfriedhof) https://www.riegelsberg.eu/fragen-antworten/kompostieranlage

Püttlingen, den 24.03.2025

Denise Klein

Bürgermeisterin