Im Fundbüro der Stadt Püttlingen wurden im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 folgende Gegenstände als gefunden gemeldet und können von den rechtmäßigen Eigentümern im Rathaus der Stadt Püttlingen, Rathausplatz 1, Zimmer 19, abgeholt werden:
Fahrräder, diverse Autoschlüssel, diverse Schlüssel, Handys, Kinderwagen, Brillen.
Macht der Eigentümer bzw. die Eigentümerin sein Eigentumsrecht nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes geltend, erwirbt der Finder bzw. die Finderin das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Verzichtet dieser bzw. diese auf den Eigentumserwerb, geht das Recht auf die Stadt Püttlingen über.
Püttlingen, 09.04.2025
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Evelyn Zahler
Erste Beigeordnete