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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Brauche ich eigentlich (k)eine Baugenehmigung?

Das Baurecht ist komplex und die Realität zeigt, dass es leider oft unbeachtet bleibt. Das Gartenhaus, die Verandaüberdachung, die Begradigung des Gartens, etc. Viele Dinge bekommt man im Baumarkt fertig zu kaufen. Wieso sollte man also über eine Genehmigungspflicht nachdenken?

Tatsächlich gibt es Bauvorhaben, die verfahrensfrei sind (§ 61 LBO), aber „es kommt immer darauf an…“. So ist es z.B. zulässig, eine Garage unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ohne Baugenehmigung zu errichten. Der Standort der Garage ist jedoch nicht frei wählbar.

Aus aktuellem Anlass wird im Folgenden auf die typischen Fälle aufmerksam gemacht, die eben doch einer Baugenehmigung bedürfen können und/oder geklärt werden muss, wo und in welchem Umfang das Bauvorhaben errichtet werden darf:

Gartenhäuser, Holzunterstände, Einfriedungen, Dachgauben, Terrassenüberdachungen, Balkone, Wintergärten, Carports und Garagen, Stützmauern, Abgrabungen und Aufschüttungen, Änderung von Kellerräumen zu Wohnräumen etc. (Die Aufzählung ist nicht abschließend!)

Zusätzlich ist vorab zu prüfen, ob man in einem Bebauungsplangebiet wohnt. Bebauungspläne enthalten oft Festsetzungen, die „einschränkender“ als die Vorschriften der Landesbauordnung sind. Dies erklärt z. B. wieso in manchen Straßen in Püttlingen Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m und in anderen Straßen nur bis zu einer Höhe von z. B. 1,20 m zulässig sind.

Weiterhin kommt es vor, dass beauftragte Baufirmen fehlerhaft beraten und eine erforderliche Baugenehmigung nicht erkennen. Die Gesetzeslage ändert sich regelmäßig, so dass Firmen nicht immer auf dem aktuellsten Stand sein können. Verantwortlich ist aber immer der Bauherr. Es wird deshalb empfohlen, sich vor Durchführung eines Vorhabens, zu erkundigen. So können Nachbarstreitigkeiten, Kosten und Ärger durch nachträgliche Änderungen frühzeitig ausgeschlossen werden.

Aktuell wird die Landesbauordnung des Saarlandes reformiert. Das bedeutet, dass sich verschiedene Vorschriften in den nächsten Monaten ändern können. Umso wichtiger ist es jetzt und auch zukünftig, sich vor Baubeginn zu informieren.

Für Fragen rund um das Thema Baurecht stehen Ihnen die Beschäftigten der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken, Tel.: 0681/506-3324, sowie des Fachbereichs 4 – Planen und Umwelt der Stadt Püttlingen, Tel.: 06898/691-254, gerne zur Verfügung.