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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 16/2025
Seite 3
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Bekanntmachung: Verhaltensregeln für E-Scooter-Fahrende

E-Scooter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Leider halten sich die Fahrenden nicht immer an die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben.

Die Püttlinger Innenstadt wird immer wieder mit E-Scootern befahren, mitunter kommt es hierbei durch zusätzlich überhöhte Geschwindigkeit zu einer Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger.

Wer E-Scooter fährt, muss Radwege und Radfahrstreifen nutzen, ist das nicht möglich, darf mit ihnen auf der Fahrbahn gefahren werden.

Gehwege sind tabu. Auch E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und dürfen nicht auf Gehwegen bewegt werden. Auch das Befahren einer Fußgängerzone ist nicht erlaubt.

Jeder E-Scooter ist immer nur für eine Person zugelassen. Zu zweit Fahren ist nicht erlaubt – aus gutem Grund. Das Bremsen, Lenken und Abbiegen wird durch die zweite Person erschwert. Sicheres Fahren ist nicht mehr möglich.

Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooter muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Es gibt keine Helmpflicht. Es wird empfohlen, zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen, denn dieser schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Leben retten. Die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrende gelten auch für E-Scooter-Fahrende. Ab 0,3 Promille liegt schon eine Straftat vor.

Weitere Vorgaben für die Elektroroller enthält die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung.

Wenn die Regeln eingehalten und beachtet werden, können alle sicher ans Ziel kommen.

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

Evelyn Zahler

Erste Beigeordnete