Stadtrat stimmt Beitritt der Stadt Püttlingen zur „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen des Saarlandes“ zu
In der noch zu gründenden Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen des Saarlandes (kurz: AGFK SL) schließen sich Gemeinden, Städte und Landkreise zusammen, um gemeinsam den Radverkehr zu fördern und den Radverkehrsanteil in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Landkreis zu erhöhen. Es entsteht ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern sowie eine wichtige Interessenvertretung gegenüber Bund und Land. Die AGFK kann Fortbildungen initiieren und Veranstaltungen und Kampagnen organisieren. Zudem ermöglicht sie ihren Mitgliedern einen besseren Zugang zu Fördermitteln durch eine entsprechende Beratung.
Voraussichtlich beläuft sich der Jahresbeitrag für die Stadt Püttlingen auf 1.000 EUR. Im Rahmen der Gründungssitzung werden die endgültigen Mitgliedsbeiträge festgelegt. Die Gründung der AGFK SL ist für Frühjahr 2023 vorgesehen.
Der Stadtrat hat sich für einen Beitritt der Stadt Püttlingen zu dieser Arbeitsgemeinschaft ausgesprochen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pflegezentrum am Bahnhof“
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde erforderlich, um am südlichen Ortseingang von Püttlingen Planungsrecht zu schaffen zur Errichtung eines Pflegezentrums (stationäre und ambulante Pflege).
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird dann aufgestellt, wenn ein Interessent ein konkretes Projekt realisieren möchte und speziell dafür einen Antrag an den Stadtrat stellt, Planungsrecht zu schaffen. Das Projekt wird sehr detailliert in einem Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt. Dieser ist Grundlage für die Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Dazu gehört auch ein Durchführungsvertrag, der u.a. Regelungen über Realisierungsfristen und Kosten enthält und gleichzeitig Bestandteil des Bebauungsplans ist.
Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um eine Satzung, die vom Stadtrat beschlossen werden muss. Vor Beschluss der Satzung wägt der Stadtrat die Anregungen und Stellungnahmen ab, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind und beschließt das Abwägungsergebnis. Das bedeutet, er entscheidet, ob sich daraus Änderungen oder Ergänzungen der Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergeben oder dies nicht erforderlich ist.
Der Stadrat hat dem Durchführungsvertrag sowie dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegezentrum am Bahnhof“ zugestimmt.