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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe

Ab dem 29. / 30. April 2024 bis spätestens 19.05.2024 werden durch die Deutsche Post AG die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 in der Stadt Püttlingen zugestellt.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann vom 20.05.2024 bis spätestens am 24.05.2024 um 12.00 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus Püttlingen, Sitzungssaal, eingelegt werden.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die zur Europawahl nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

Püttlingen, den 22.04.2024

Die Gemeindewahlleiterin

Denise Klein

Bürgermeisterin