Die Stadtkasse Püttlingen weist darauf hin, dass der nächste Fälligkeitstermin für die nachfolgend aufgeführten Steuern und Gebühren
• Gewerbesteuer
• Grundsteuer B
• Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
• Hundesteuer
der 15.05.2023
ist.
Die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren werden zu dem vorgenannten Termin mit den fälligen Beträgen belastet.
Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden darauf hingewiesen, ihre Überweisungen zu diesem Datum termingerecht vorzunehmen. Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin werden alle noch offenen Beträge durch die Stadtkasse/Vollstreckungsbehörde der Stadt Püttlingen beigetrieben. Die Kosten, die hierdurch entstehen, sind nicht unerheblich und werden den Steuerpflichtigen auferlegt.
Auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens wird deshalb nochmals hingewiesen. Entsprechende Formulare/SEPA-Mandate können unter der Telefonnummer 06898 /691 118 angefordert werden.
Stadt Püttlingen
Del Fabro
Kassenleiterin