Titel Logo
Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeitstermin für Steuern und Gebühren

Die Stadtkasse Püttlingen weist darauf hin, dass der nächste Fälligkeitstermin für die nachfolgend aufgeführten Steuern und Gebühren

• Gewerbesteuer

• Grundsteuer B

• Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag

• Hundesteuer

der 15.05.2023

ist.

Die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren werden zu dem vorgenannten Termin mit den fälligen Beträgen belastet.

Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden darauf hingewiesen, ihre Überweisungen zu diesem Datum termingerecht vorzunehmen. Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin werden alle noch offenen Beträge durch die Stadtkasse/Vollstreckungsbehörde der Stadt Püttlingen beigetrieben. Die Kosten, die hierdurch entstehen, sind nicht unerheblich und werden den Steuerpflichtigen auferlegt.

Auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens wird deshalb nochmals hingewiesen. Entsprechende Formulare/SEPA-Mandate können unter der Telefonnummer 06898 /691 118 angefordert werden.

Stadt Püttlingen

Del Fabro

Kassenleiterin