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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeitstermin für Steuern und Gebühren



Die Stadtkasse Püttlingen weist darauf hin, dass der nächste Fälligkeitstermin für die nachfolgend aufgeführten Steuern und Gebühren

• Gewerbesteuer

• Grundsteuer B

• Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag

• Hundesteuer

der 15.05.2025

ist.

Die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren werden zu dem vorgenannten Termin

mit den fälligen Beträgen belastet.

Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden darauf hingewiesen, ihre Überweisungen zu diesem Datum termingerecht vorzunehmen.

Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin werden alle noch offenen Beträge durch die Stadtkasse/Vollstreckungsbehörde der Stadt Püttlingen beigetrieben.

Die Kosten, die hierdurch entstehen, sind nicht unerheblich und werden den Steuerpflichtigen auferlegt.

Auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens wird deshalb nochmals hingewiesen. Entsprechende Formulare/SEPA-Mandate können unter der Telefonnummer 06898 /691 118 angefordert werden.

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