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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ab 1. Mai 2025: Nur noch digitale Passbilder

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 01.05.2025 für die Beantragung von Personalausweisen und Pässen nicht mehr zugelassen.

Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie das Lichtbild bei einem Fotostudio oder bei der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen.

Die Stadt Püttlingen wird daher voraussichtlich ab 26. Mai 2025 ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei in ihren Räumlichkeiten aufstellen. Zusätzlich verfügt die Stadt Püttlingen aktuell über ein mobiles Aufnahmesystem.

Die Gebühr beträgt bei der Stadt Püttlingen 6,00 € pro Bild. Die Passbilder werden nur digital erstellt, ein Ausdruck des Bildes ist nicht möglich.

Lichtbilder von Fotostudios müssen ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass- und Ausweisbehörde übermittelt werden.

Da das Einwohnermeldeamt der Stadt Püttlingen bereits über die technische Ausstattung zur Erstellung digitaler Passbilder verfügt, gilt die teilweise in der Presse erwähnte Übergangsfrist nicht.

Bei der Beantragung von Führerscheinen findet diese Verfahrensweise aktuell (noch) keine Anwendung.

Hintergrund:

Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden. Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen entgegengewirkt werden.

Klein
Bürgermeisterin