(ab Einmündung Marktstr. bis Hausnummer 10 bzw. 19)
Analog nach § 8 des Saarländisches Straßengesetzes (SaarlStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) und aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 01.04.2025 ist beabsichtigt, den nachfolgend aufgeführten Teilbereich der Straße „Am Marktplatz“ (ab Einmündung Marktstr. bis Hausnummer 10 bzw. 19): Gemarkung Püttlingen, Flur 2, Flurstück 731/42, 253/42, 256/8 und 253/39 teilweise einzuziehen und den Gemeingebrauch auf den Fußgängerverkehr zu beschränken. Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung wird per Sondernutzungserlaubnis geregelt. Die Teileinziehung und Widmungsbeschränkung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls.
Die Teileinziehungsabsicht sowie Widmungsbeschränkung wird gemäß § 8 Abs. 2 SaarlStrG hiermit bekanntgemacht. Der Lageplan des zur Teileinziehung sowie Widmungsbeschränkung vorgesehenen Straßenteilstückes ist ab sofort für die Dauer von 3 Monaten auf der Homepage der Stadt Püttlingen und während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Köllerbach, In der Schäferei 8, 66346 Püttlingen, 1. Etage, vor Zimmer 21 - 22, zu jedermanns Einsicht öffentlich einzusehen. Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06898/691-217) oder per E-Mail (liegenschaften@puettlingen.de). Einwendungen können innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Püttlingen, Rathaus Köllerbach, In der Schäferei 8, 66346 Püttlingen erhoben werden.
Püttlingen, den 06.05.2025
Denise Klein
Bürgermeisterin