Die saarländische Landesregierung hat drei Säulen finanzieller Hilfen für Betroffene des Hochwassers beschlossen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Leistungen. Die konkreten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem FAQ-Blatt des Saarlandes, das Sie auf der Internetseite saarland.de/hochwasserhilfe oder über die Internetseite der Stadt Püttlingen finden.
1. Elementarschäden-Richtlinie (1. Säule)
Hier gelten folgende Voraussetzungen, um Hilfen bei großen Schäden ab 5.000 Euro zu erhalten:
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Das Antragsformular finden Sie auf der Hochwasserhilfen-Seite des Saarlandes oder über die Internetseite der Stadt Püttlingen.
2. Hochwasserhilfe (2. Säule)
Jede vom Hochwasser betroffene Person kann pauschal bis zu 1000 Euro erhalten. Hierzu muss der Schaden bei mindestens 500 Euro liegen. Um die Mittel zu erhalten, muss ein Formular, das auf der Internetseite saarland.de/hochwasserhilfe eingestellt ist, ausgefüllt und bei der Stadt Püttlingen (Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen) eingereicht werden. Die Stadt Püttlingen muss dann bestätigen, ob der Haushalt in einem Schadensgebiet lag und betroffen war.
3. Härtefallregelung (3. Säule)
Was ist, wenn ich durchs Raster falle? Wenn Sie in Folge des Hochwassers unverschuldet in eine existenzielle Notlage geraten sind, aber nicht die Voraussetzungen für Zuwendungen aus der Elementarschädenrichtlinie erfüllen, können Sie sich dennoch bei der Stadt Püttlingen melden. Es wird dann im Rahmen einer vertieften Einzelfallbefassung geprüft, ob für Sie eine Unterstützung über die
Härtefallregelung in Frage kommen könnten.
Mit dem nebenstehenden QR-Code gelangen Sie direkt auf die Hochwasser-Info-Seite der Stadt Püttlingen.