In der letzten Zeit häufen sich bei mir wieder die Beschwerden, dass Hundehalterinnen und -halter ihre Tiere frei umherlaufen lassen. Dies führt bekanntermaßen häufig dazu, dass andere Personen oder Tiere in solchen Situationen von den betreffenden Hunden bedroht bzw. angefallen werden. Von den meisten Hundehalterinnen und -haltern ist dagegen immer wieder zu hören, dass gerade ihr Hund nicht aggressiv sei und noch nie gebissen habe. Jedoch auch dann, wenn der jeweilige Hundehalterinnen bzw. -halter von der Zahmheit und Folgsamkeit ihres bzw. seines Tieres überzeugt sein mag, fühlen sich die meisten anderen Personen verständlicherweise verunsichert, wenn ihnen ein frei umherlaufender Hund begegnet.
Auch im Wald sollte der Hund momentan nach den Bestimmungen des Saarländischen Jagdgesetzes angeleint werden, da während der Brut-, Setz- & Aufzuchtzeit auf Wildtiere – insbesondere Jungtiere – Rücksicht genommen werden sollte. In dieser Zeit (01.03.-30.06.) sollten Wildtiere bei Brut und Aufzucht der Jungtiere nicht gestört werden. Selbiges gilt auch für die Nutzzeit (01.04.-15.10.) landwirtschaftlicher Flächen, welche sowohl von Mensch als auch von Hund in dieser Phase ausschließlich auf den vorhandenen Wegen betreten werden dürfen.
Bitte nehmen Sie, gerade als Hundebesitzerin bzw. -besitzer und Tierfreund, Acht auf die Wildtiere und respektieren Sie deren Lebensraum! Auch wenn Sie Ihrem Hund blind vertrauen, ist es jederzeit möglich, dass dieser seinem Jagdinstinkt folgt oder etwas abseits durchs Waldgebiet streift. Selbst am Waldrand befinden sich zurzeit Gelege von Vögeln auf dem Boden, die danach das Nest verlassen und die Eier bzw. Jungvögel zurücklassen.
Ich appelliere an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, durch mehr Rücksichtnahme und größere Umsicht ein problemloses Zusammenleben von Mensch, Hund und anderen Tieren in unserer Stadt zu gewährleisten.
Im Übrigen verweise ich nochmals auf die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und Anlagen der Stadt Püttlingen, nach der ausdrücklich verboten ist, Hunde auf öffentlichen Straßen und in Anlagen frei umherlaufen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn eine Aufsichtsperson in der Nähe ist. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass weder Personen oder Tiere gefährdet noch Sachen beschädigt werden. Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen der Polizeiverordnung können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Püttlingen, den 21.05.2025
Die Bürgermeisterin
Klein