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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Pflanzliche Abfälle dürfen generell nicht mehr verbrannt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen durften pflanzliche Abfälle in den Monaten März bis Oktober verbrannt werden. Die Pflanzenabfallverordnung, welche diese Voraussetzungen regelte, wurde am 02.05.2024 aufgehoben. Das bedeutet, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle seither generell und ohne Ausnahme verboten ist.

Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung von Grüngut besteht:

  • Kompostieren Sie pflanzliches Material. Wertvolle Nährstoffe können so dem Boden zurückgegeben werden.
  • Nutzen Sie die Biotonne.
  • Nutzen Sie die Grüngutsammelstelle (Holzer Straße, 66292 Riegelsberg, oberhalb Waldfriedhof) Infos zur Grüngutsammelstelle gibt es unter https://www.riegelsberg.eu/fragen-antworten/kompostieranlage

Püttlingen, den 07.06.2024

Denise Klein

Bürgermeisterin