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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Wann ist Rasenmähen erlaubt?

Rechtsgrundlage ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.

Für alle Geräte außer Freischneider, Rasentrimmer, Laubsauger, Laubbläser: An Werktragen: 7 Uhr bis 20 Uhr.

Für Freischneider, Rasentrimmer, Laubsauger und Laubbläser

An Werktagen: 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb dieser Geräte verboten.

Püttlingen, den 07.06.2024

Denise Klein

Bürgermeisterin