Rechtsgrundlage ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Für alle Geräte außer Freischneider, Rasentrimmer, Laubsauger, Laubbläser: An Werktragen: 7 Uhr bis 20 Uhr.
Für Freischneider, Rasentrimmer, Laubsauger und Laubbläser
An Werktagen: 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb dieser Geräte verboten.
Püttlingen, den 07.06.2024
Denise Klein
Bürgermeisterin