Die am 09. Juni 2024 im Zuge der allgemeinen Kommunalwahlen stattgefundene Wahl zum Regionalverbandsdirektor / zur Regionalverbandsdirektorin hat lt. einer öffentlichen Bekanntmachung des Regionalverbandswahlleiters in der Saarbrücker Zeitung vom 13.06.2024, für keinen der Bewerber / der Bewerberinnen um dieses Amt im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit gebracht.
Der Regionalverbandswahlausschuss hat deshalb in seiner Sitzung am 12.06.2024 mit festgelegt, dass am
Sonntag, dem 23. Juni 2024 eine Stichwahl
zwischen der Bewerberin
Dr. Carolin Lehberger und dem Bewerber Ralph Schmidt
durchzuführen ist.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
| 1. | Die Stadt Püttlingen ist in 7 allgemeine Wahlbezirke und 7 Briefwahlbezirke eingeteilt. | |
| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten für die allgemeinen Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten wählen können. Die Wahlbenachrichtigungen gelten auch für die Stichwahl. | ||
| 2. | Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. | |
| Wahlberechtigte, deren Wahlrecht erst nach dem 09.06.2024 entstanden ist, erhalten für die Stichwahl gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) von Amts wegen einen Wahlschein. Dem Wahlschein sind gemäß § 108 Abs. 3 KWO entsprechend vorbereiteten Briefwahlunterlagen bereits beigefügt. Mit dem Wahlschein können sie auch in einem beliebigen Wahllokal der Stadt Püttlingen oder in einer Gemeinde oder Stadt des Regionalverbandes wählen. | ||
| Die Wahlberechtigten müssen die Wahlbenachrichtigung bzw. den Wahlschein und amtliche Personalausweise, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gültige Identitätsausweise, oder Reisepässe zur Wahl mitbringen. | ||
| 3. | Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. | |
| Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die Stichwahl des Regionalverbandsdirektors / der Regionalverbandsdirektorin einen hellblauen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält in der Reihenfolge der im 1. Wahlgang erreichten Stimmenzahl den Namen des Bewerbers /der Bewerberin, den Beruf und die Anschrift, sowie den Namen der den Wahlvorschlag tragenden Partei oder Wählergruppe. | ||
| 4. | Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. | |
| Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will. | ||
| Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. | ||
| 5. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. | |
| Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15:00 Uhr im Trimmtreff Viktoria, Sporthalle, Köllertalstraße 143, 66346 Püttlingen zusammen. | ||
| 6. | Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe an der | |
| - | Wahl des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbands Saarbrücken | |
| oder | ||
| - | durch Briefwahl teilnehmen. | |
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| Hinweis an alle Wahlberechtigten, die zum Wahltermin 09.06.2024 bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten!! |
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| Allen Wahlberechtigten, die zum Termin 09.06.2024 bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten, wurden in den vergangenen Tagen von Amts wegen erneut Wahlschein und Briefwahlunterlagen zugestellt. |
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| Wer darüber hinaus durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlleiterin den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Wahlbüro der Stadt Püttlingen abgegeben werden. |
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| Zur Annahme von Anträgen auf Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ist das Briefwahlbüro im Rathaus Püttlingen (Sitzungssaal) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sowie am Freitag, den 21. Juni 2024, bis 18.00 Uhr, geöffnet. |
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| Nach diesem Zeitpunkt werden Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur noch im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt. Das gleiche gilt, wenn jemand ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt hat oder wenn sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis entstanden ist. |
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| Für diese Fälle ist nur das Wahlbüro im Rathaus Püttlingen am Samstag, dem 22.Juni 2024, in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr, und Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8.00 bis 15.00 Uhr, geöffnet. |
| 7. | Jede/Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). |