Titel Logo
Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Allgemeinverfügung nach Ladenöffnungsgesetz

Gemäß § 3 Nr. 2 Ladenöffnungsgesetz (LÖG Saarland) vom 15. November 2006 (Amtsbl. S. 1974) ergeht zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten im Gebiet der Stadt Püttlingen für Freitag, den 14.07.2023, folgende Allgemeinverfügung:

Nach § 3 Nr. 2 LÖG Saarland können aus Anlass der Veranstaltung „Laternen Markt“ abweichend von den allgemeinen Ladenöffnungszeiten die Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Püttlingen am Freitag, 14.07.2023, von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr, für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Begründung:

Seitens der Gewerbetreibenden der Stadt Püttlingen wurde mit Antrag vom 21.06.2023 durch den Verkehrsverein Püttlingen e. V. im Namen der Geschäftsinhaber der Antrag gestellt, anlässlich der Veranstaltung „Laternen Markt“ einen so genannten Eventtag durchzuführen. Gemäß § 3 Nr. 2 Ladenöffnungsgesetz darf die Ortspolizeibehörde abweichend von den allgemeinen Ladenöffnungszeiten die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens einem Werktag von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr zulassen. Die Veranstaltung „Laternen Markt“ erfüllt die Voraussetzung des besonderen Anlasses. Somit war dem Antrag stattzugeben.

Bekanntmachung:

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 des Saarl. Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) vom 15.12.1976 (Amtsblatt S. 1151) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gegeben. Sie tritt im Sinne des § 41 Abs.4 und § 43 SVwVfG bereits am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in der derzeit gültigen Fassung, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei mir in Zimmer

Nr. 21 des Rathauses Püttlingen oder beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Schlossplatz 8-15, 66119 Saarbrücken, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Püttlingen, den 06.07.2023

gez.

Bläs

Verwaltungsoberrat