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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Änderung der Elternbeiträge der städt. Kitas

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997, zuletzt geändert am 12.11.2025 (Amtsbl. 2025 Nr. 2187), hat der Stadtrat Püttlingen in seiner Sitzung vom 25.06.2026 die Änderung der

Anlage I zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Sinne des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG)

wie folgt beschlossen: Die Höhe der Elternbeiträge gemäß § 7 der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden zum 01.08.2026 festgesetzt:

Angebote:

Neue Monatsbeiträge in Euro ab 01.08.2026:

Alte Monatsbeiträge in Euro seit 01.08.2025:

Regelplatz

Für das erste Kind

10,50

24,90

Für die weiteren Kinder

2. Kind

7,88

18,68

3. Kind

5,25

12,45

4. Kind

2,63

6,23

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Tagesplatz

Für das erste Kind

19,50

45,10

Für die weiteren Kinder

2. Kind

14,63

33,83

3. Kind

9,75

22,55

4. Kind

4,88

11,28

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Krippenplatz

Für das erste Kind

48,00

91,90

Für die weiteren Kinder

2. Kind

36,00

68,93

3. Kind

24,00

45,95

4. Kind

12,00

22,98

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Kurzer Ganztag

Für das erste Kind

15,60

36,00

Für die weiteren Kinder

2. Kind

11,70

27,00

3. Kind

7,80

18,00

4. Kind

3,90

9,00

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Kurzer Krippenplatz

Für das erste Kind

38,40

73,50

Für die weiteren Kinder

2. Kind

28,80

55,10

3. Kind

19,20

36,70

4. Kind

9,60

18,30

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Vorstehende Anlage zur Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Püttlingen, den 29.06.2026

Die Bürgermeisterin

Klein