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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Änderung der Elternbeiträge der städt. Kitas

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997, zuletzt geändert am 09.10.2024 (Amtsbl. 2024 Nr. 1024), hat der Stadtrat Püttlingen in seiner Sitzung vom 01.07.2025 die Änderung der Anlage I zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Sinne des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) wie folgt beschlossen:

Die Höhe der Elternbeiträge gemäß § 7 der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden zum 01.08.2025 festgesetzt:

Angebote:

Neue Monatsbeiträge

in Euro ab 01.08.2025:

Alte Monatsbeiträge

in Euro seit

01.08.2024:

Regelplatz

Für das erste Kind

24,90

36,90

Für die weiteren Kinder

2. Kind

18,68

27,68

3. Kind

12,45

18,45

4. Kind

6,23

9,23

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Tagesplatz

Für das erste Kind

45,10

66,50

Für die weiteren Kinder

2. Kind

33,83

49,88

3. Kind

22,55

33,25

4. Kind

11,28

16,63

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Krippenplatz

Für das erste Kind

91,90

164,40

Für die weiteren Kinder

2. Kind

68,93

123,30

3. Kind

45,95

82,20

4. Kind

22,98

41,10

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Kurzer Ganztag

Für das erste Kind

36,00

53,20

Für die weiteren Kinder

2. Kind

27,00

39,90

3. Kind

18,00

26,60

4. Kind

9,00

13,30

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Kurzer Krippenplatz

Für das erste Kind

73,50

131,50

Für die weiteren Kinder

2. Kind

55,10

98,63

3. Kind

36,70

65,75

4. Kind

18,30

32,88

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

0,00

Vorstehende Anlage zur Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Püttlingen, den 07.07.2025

Die Bürgermeisterin

Klein