In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über stark behinderndes Gehwegparken, durch das die Fußgängerinnen und Fußgänger, für die der Gehweg eigentlich da ist und denen er die nötige Sicherheit bieten soll, gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies stellt eine gefährliche Behinderung dar, weil sich z. B. Passanten mit Kinderwagen, ältere Personen mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer oder Kinder, also gerade die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, aufgrund von Falschparkern einer mitunter erheblichen Gefahrensituation aussetzen müssen, wenn sie aufgrund blockierender Fahrzeuge gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Weitere Ausuferungen konnten in letzter Zeit bei den Behindertenparkplätzen beobachtet werden. Auch hier muss immer wieder festgestellt werden, dass rücksichtslose Autofahrerinnen und Autofahrer diese Plätze unberechtigterweise nutzen. Ein Behindertenparkplatz ist eine spezielle Parkmöglichkeit für Menschen mit Behinderung, auf dem das Parken nur zulässig ist, wenn der besondere blaue Parkausweis - den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union" gut sichtbar im Auto ausliegt. Das Auslegen des Schwerbehindertenausweises ist nicht ausreichend.
Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger, sich im Straßenverkehr künftig rücksichtsvoll zu verhalten, - übrigens eine der Grundregeln der Straßenverkehrsordnung, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Im Rahmen seiner Außendienstkontrollen wird der kommunale Ordnungsdienst in den kommenden Wochen schwerpunktmäßig diese Verkehrswidrigkeiten überprüfen und Zuwiderhandlungen ahnden.
Püttlingen, den 08.07.2024
Die Bürgermeisterin
Denise Klein