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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe

Ab dem 20. Juli 2026 bis spätestens 25. Juli 2026 werden durch die Deutsche Post AG die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zur Regionalversammlung am 30. August 2026 in der Stadt Püttlingen zugestellt.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann vom 10. August bis spätestens am 14. August 2026 um 12:00 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus Püttlingen, Sitzungssaal, eingelegt werden.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Püttlingen, den 15. Juli 2026

Die Gemeindewahlleiterin

Denise Klein

Bürgermeisterin