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Öffentlicher Anzeiger - Stadt Püttlingen
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anlage I zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen 01.08.2023

In seiner Sitzung am 19.07.2023 hat der Stadtrat in der Anlage I zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Sinne des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) die gem. § 6 der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen von den Eltern zu erhebenden Beiträge wie folgt neu festgesetzt:

Angebot

Neue Monatsbeiträge

in Euro

Regelplatz:

Für das erste Kind

43,90

Für die weiteren Kinder

2. Kind

32,93

3. Kind

21,95

4. Kind

10,98

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

Tagesplatz:

Für das erste Kind

79,50

Für die weiteren Kinder

2. Kind

59,63

3. Kind

39,75

4. Kind

19,88

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

Krippenplatz:

Für das erste Kind

200,20

Für die weiteren Kinder

2. Kind

150,15

3. Kind

100,10

4. Kind

50,05

5. Kind und jedes weitere Kind

0,00

Die Neufestsetzung der Elternbeiträge erfolgt zum 01.08.2023.

Bei den Eltern, die der Stadtkasse Püttlingen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der geänderte Beitrag ab August 2023 von ihrem Konto abgebucht.

Eltern, die für die Beitragszahlung einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden darauf hingewiesen, diesen Auftrag zeitnah auf die neue Beitragshöhe anzupassen.